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Höhere Beitragsbemessungsgrenzen: Gutverdiener zahlen bis 903 Euro mehr

Die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung führt für Gutverdiener zu zusätzlichen Zahlungen von bis zu 903 Euro im Jahr. Das geht aus Berechnungen eines Ökonomen für das „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe) hervor. Zugleich könnten steuerliche Änderungen die Mehrbelastung teilweise abfedern.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat einen Verordnungsentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, wonach die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung im kommenden Jahr von 8.050 auf 8.450 Euro und in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro steigen soll. Die Rechengrößen werden jährlich anhand der Einkommensentwicklung angepasst. Allerdings reduziert sich die Mehrbelastung, wenn von der Koalition für das kommende Jahr geplante Änderungen im Steuerrecht gegengerechnet werden.

Berechnungen und Beispiele

Der Ökonom Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg hat für das „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe) berechnet, dass die Pläne für Gutverdiener bis zu 903 Euro zusätzlich im Jahr bedeuten. „Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen frisst bereits einen Teil der geplanten Entlastungen für 2026 auf“, sagte Hechtner dem „Handelsblatt“.

Ein kinderloser Single mit 6.000 Euro Monatseinkommen muss zwar im kommenden Jahr 394 Euro zusätzlich an Sozialbeiträgen abführen. Berücksichtigt man aber die Steueränderungen, reduziert sich die Mehrbelastung auf 81 Euro im Jahr.

Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren mit zwei Kindern ergeben sich die höchsten jährlichen Mehrbelastungen, wenn der eine Partner zwischen 8.500 und 10.000 Euro im Monat und der andere gar nichts oder nur 1.000 Euro monatlich verdient. Hier drohen Mehrbelastungen von um die 300 Euro im Jahr.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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