Harbarth verteidigt Parteiverbotsverfahren, fordert Verfassungsvorsorge

Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hatte sich jüngst für das Instrument des Parteienverbots ausgesprochen. Neue Regelungen im Grundgesetz zum Schutz des Gerichts vor Demokratiefeinden schließt er nicht aus.

Verteidigung der wehrhaften Demokratie

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, verteidigte die Möglichkeit zu Parteiverbotsverfahren. Er erklärte gegenüber dem “ZDF Heute-Journal” zum Jubiläum des Grundgesetzes: “Ich glaube schon, dass die Entscheidung der Mütter und Väter des Grundgesetzes, das Instrument des Parteienverbots im Grundgesetz zu verankern, richtig war.” Mit Bezug auf die Erfahrungen aus der Weimarer Republik erläuterte er: “In der Weimarer Republik habe Deutschland die Erfahrung gemacht, dass versucht wurde, mit den Instrumenten der Verfassungsordnung die Verfassung zugrunde zu richten. Deshalb haben wir uns in der Bundesrepublik sehr bewusst entschieden für das Konzept der wehrhaften Demokratie. Ein besonders einschneidendes Instrument ist das Instrument des Parteienverbotes.”

Ultima Ratio: Parteienverbote

Harbarth betonte, dass die Voraussetzungen für ein Parteienverbot sehr hoch seien. “Aber wenn von einer Partei versucht werde, die Verfassungsordnung zu beseitigen, dann muss als Ultima Ratio darauf auch mit einem Parteienverbot reagiert werden können”, so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Schutz des Bundesverfassungsgerichts

Auf die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht angreifbar sei für Demokratiefeinde, äußerte sich Harbarth besorgt: “Ich bin nicht aufgeregt, aber es ist möglicherweise die Stunde kluger Verfassungsvorsorge, um zu verhindern, dass etwas eintreten könnte, was wir in anderen Ländern gesehen haben”. Neue Regelungen im Grundgesetz zum besseren Schutz des Gerichts vor Demokratiefeinden schließt Harbarth nicht aus. So könne man etwa die Zahl der Richter oder der Senate im Grundgesetz verankern, “um zu verhindern, dass man einfach durch die Erhöhung der Zahl der Richter im Grunde an der personellen Zusammensetzung des Gerichts Veränderungen vornimmt”, erklärte er. “Ich glaube, dass es einige Bereiche gibt, in denen man in der Tat etwas mehr in der Verfassung verankern könnte, als wir das im Augenblick haben.”


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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