Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat nach einer mutmaßlichen Verleumdung von Sahra Wagenknecht und ihrem BSW eine Geldauflage erfüllt und 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine gezahlt. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte daraufhin das entsprechende Ermittlungsverfahren ein und verwies auf hohe rechtliche Anforderungen an eine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts im Lichte der Meinungsfreiheit.
Ermittlungsverfahren nach Geldauflage eingestellt
Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat nach einer mutmaßlichen Verleumdung von Sahra Wagenknecht und ihrem BSW eine Geldauflage erfüllt und 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine gezahlt. Wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitag mitteilte, wurde das entsprechende Ermittlungsverfahren deswegen nun eingestellt. „Habeck hat die Auflage fristgerecht erfüllt“, teilte die Behörde mit.
Die Staatsanwaltschaft erklärte weiter, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit gerichtlicher Zustimmung sei im vorliegenden Fall sachgerecht. Begründet wurde dies damit, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit in solchen Fallkonstellationen hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts zu stellen seien. „Für Dr. Robert Habeck gilt die Unschuldsvermutung weiterhin uneingeschränkt“, so die Ermittler.
Vorwurf der Verleumdung nach Äußerungen zu AfD und BSW
Habeck soll im August 2024 bei einer Grünen-Veranstaltung sinngemäß gesagt haben, dass AfD und BSW korrupt seien, sich bezüglich ihrer Meinung zur Ukraine kaufen ließen und eine Trollarmee im Internet aufbauen würden.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
