Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, hat Äußerungen des US-Gesundheitsministers Robert F. Kennedy Jr. zu angeblichen Strafverfolgungen von Ärzten und Patienten in Deutschland scharf zurückgewiesen. Dahmen bewertet die Vorwürfe als Teil eines gezielt geführten politischen Kulturkampfs aus den USA, der darauf abziele, liberale Demokratien und staatliche Institutionen zu schwächen.
Dahmen sieht politischen Kulturkampf aus den USA
Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Janosch Dahmen ordnete die Aussagen von Robert F. Kennedy Jr. in einen größeren politischen Zusammenhang ein. Die Vorwürfe seien „kein Zufall, sondern Teil eines politischen Kulturkampfs, den Teile der amerikanischen Rechten gezielt nach Europa exportieren“, sagte Dahmen dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). Nach seiner Einschätzung gehe es dabei um eine breit angelegte Strategie: „Es geht erkennbar darum, liberale Demokratien zu delegitimieren, Vertrauen in staatliche Institutionen und evidenzbasierte Medizin zu untergraben und letztlich Europa dadurch zu schwächen.“
Dahmen warnte zugleich davor, die Äußerungen Kennedys zu verharmlosen oder lediglich als persönliche Marotte abzutun. Man sollte diese Einlassungen deshalb „nicht nur als persönliche Spinnerei abtun, sondern als bewussten politischen Angriff im Informationsraum“, fügte Dahmen hinzu.
Kritik an Narrativen und Klarstellung zu Strafverfahren
Mit Blick auf die von Kennedy verbreiteten Darstellungen zur Pandemiepolitik und zum Umgang mit Ärzten und Patienten in Deutschland formulierte Dahmen eine grundsätzliche Kritik an entsprechenden Erzählmustern. „Wer solche Narrative verbreitet, will gezielt Verfassungsfeinde in Europa stärken, gesellschaftliche Spaltung nachträglich wegen der Pandemiepolitik vorantreiben, die in Deutschland rechtsstaatlich kontrolliert und im internationalen Vergleich erfolgreich war.“
Inhaltlich wies Dahmen die von Kennedy erhobenen Vorwürfe zurück. In der Sache seien Kennedys Behauptungen falsch. „Strafverfahren gab es ausschließlich bei klaren Rechtsverstößen wie gefälschten Attesten oder vorsätzlicher Täuschung, überprüft durch unabhängige Gerichte in einem rechtsstaatlichen Verfahren“, so Dahmen.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .