Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann hat die schwarz-rote Koalition eindringlich davor gewarnt, die Grünen bei der Neubesetzung der vakanten Richterstellen am Bundesverfassungsgericht außen vor zu lassen. Hintergrund sind Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Unionsfraktion bezüglich der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, die dazu geführt haben, dass die Richterwahl kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen wurde.
Grünen-Fraktion pocht auf Mitsprache
Britta Haßelmann, Fraktionschefin der Grünen, betonte gegenüber der „taz“ (Freitagausgabe) die zentrale Rolle ihrer Fraktion im laufenden Verfahren zur Neubesetzung der Bundesverfassungsrichterposten. „CDU und SPD müssen auch bedenken, dass es für eine Lösung auch immer uns braucht“, sagte Haßelmann laut „taz“. Sie fügte hinzu: „Was nicht funktionieren wird: Dass sie untereinander irgendetwas aushandeln und einfach auf unsere Zustimmung setzen.“
Grüne halten an ursprünglichem Personalpaket fest
Nach Angaben von Britta Haßelmann will die Grünen-Fraktion an den bereits zwischen Union, SPD und Grünen abgestimmten Personalvorschlägen festhalten. Diese Vorschläge waren bereits vom Richterwahlausschuss des Bundestags bestätigt worden. Teil des Personalpakets sind die Potsdamer Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf, Ann-Katrin Kaufhold und Günter Spinner.
„Wir wollen, dass alle drei im Richterwahlausschuss gewählten Personen dem Bundestag vorgeschlagen werden. Frauke Brosius-Gehrsdorf wurde von Jens Spahn und Matthias Miersch vorgeschlagen. Wir erwarten, dass sie ihre Kandidatin nun auch unterstützen“, sagte Haßelmann am Donnerstag.
Unstimmigkeiten verzögern Wahl
Die ursprünglich für den vergangenen Freitag geplante Richterwahl wurde kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen, nachdem es in der Unionsfraktion wachsende Widerstände gegen Brosius-Gehrsdorf gab. Während aus CDU und CSU Forderungen nach einem neuen Personalvorschlag laut wurden, hält die SPD weiterhin an Brosius-Gehrsdorf fest. Brosius-Gehrsdorf ihrerseits hält ihre Kandidatur aufrecht. Für die Wahl durch den Bundestag ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, weshalb auch die Stimmen der Grünen und der Linken entscheidend sind.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .