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Grüne fordern Ministerpräsidenten zu AfD-Verbotsverfahren auf


Die Grünen-Politiker Irene Mihalic und Konstantin von Notz haben anlässlich der bevorstehenden Ministerpräsidentenkonferenz einen Vorstoß für ein AfD-Verbotsverfahren gefordert. Sie üben Kritik an einem bislang aus ihrer Sicht fehlenden Handeln und mahnen die Ministerpräsidenten, gemeinsam mit dem Bundeskanzler die Voraussetzungen für ein solches Verfahren zu schaffen.

Grünen fordern Initiative für AfD-Verbotsverfahren

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz haben gefordert, dass die am Mittwoch tagende Ministerpräsidentenkonferenz ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg bringen soll. Sie erklärten gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben): „Man fordere die Ministerpräsidenten auf, ‚gemeinsam mit dem Bundeskanzler den derzeitigen Stillstand zu überwinden und endlich die ersten Schritte in Richtung eines AfD-Verbotsverfahrens zu gehen.‘ Das Verfahren muss intensiv vorbereitet werden, da sollte keine weitere Zeit verschwendet werden.“

Sie kritisierten, dass die am Freitag zu Ende gegangene Konferenz der Innenminister aus Bund und Ländern diese Gelegenheit verpasst habe. Diesen Fehler sollten die Ministerpräsidenten nun nicht wiederholen.

Kritik an Ministerpräsident Haseloff

Mit Blick auf Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) äußerten sich Mihalic und von Notz ebenfalls kritisch: „Statt wie einzelne Ministerpräsidenten über einen Wegzug aus Ländern zu sinnieren, die in Zukunft in AfD-Hand fallen könnten, sollten wir lieber in aller rechtsstaatlichen Entschlossenheit die Weichen dafür stellen, dass die Feinde unserer Verfassung nirgendwo je Mehrheiten erhalten“, so die Grünen-Politiker laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Sie ergänzten: „Unserer wehrhaften Demokratie steht hierfür ein ganzer Instrumentenkoffer zur Verfügung. Angesichts der rasant fortschreitenden Radikalisierung der AfD müssen endlich die Voraussetzungen für ein mögliches Verbotsverfahren geschaffen werden.“

Beide begrüßten, dass der Bundesvorstand der SPD ihre Forderung nach einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung und Sichtung des gesamten Materials unterstütze.

Stimmen aus Sachsen-Anhalt und rechtliche Grundlagen

Haseloff hatte der „Bild“ gesagt: „Wenn die AfD zur Macht käme, dann wäre für mich wirklich die Grundsatzüberlegung, ob ich nach 72 Jahren meine Heimat verlassen würde.“ In Sachsen-Anhalt findet die nächste Landtagswahl am 6. September 2026 statt.

Laut Artikel 21 des Grundgesetzes gelten Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, als verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Ein entsprechender Verbotsantrag kann dabei gemäß Bundesgesetz von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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