Nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz fordert der stellvertretende Fraktionschef der Grünen, entschiedene Maßnahmen gegen Rechtsextremismus. Im Fokus stehen dabei nicht nur mögliche Parteiverbote, sondern eine umfassende Überprüfung aller demokratischen Instrumente und Konsequenzen für den öffentlichen Dienst.
Grünen-Politiker: Instrumentenkasten der Demokratie ausschöpfen
Konstantin von Notz (Grüne), stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Innen-Experte, äußerte sich gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben) klar zu den Folgen der aktuellen Bewertung der AfD durch den Verfassungsschutz. „Man müsse den gesamten Instrumentenkoffer der wehrhaften Demokratie gegen Extremisten in den Blick zu nehmen – nicht nur ein mögliches AfD-Verbot“, sagte von Notz.
Er betonte, dass sich die Partei seit Jahren radikalisiere und die jüngste Hochstufung daher konsequent sei. „Es ist schlüssig, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sich angesichts der mit großen Schritten weiter voranschreitenden Radikalisierung der AfD zur Hochstufung entschieden hat“, erklärte von Notz den Funke-Zeitungen.
Neubewertung des Umgangs mit der AfD
Angesichts der aktuellen Bewertung durch die Sicherheitsbehörden plädiert von Notz für eine grundlegende Überprüfung des politischen Umgangs mit der AfD. „Insgesamt sei es von zentraler Bedeutung, den Umgang mit einer Partei, die in ihrer Gesamtheit von den Sicherheitsbehörden als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ eingestuft wird, neu zu bewerten“, betonte der Grünen-Politiker gegenüber der Funke-Mediengruppe. Dazu zähle laut von Notz insbesondere auch eine Überprüfung der Parteien- und Stiftungsfinanzierung: „Dies gilt zum Beispiel für die Parteien- und Stiftungsfinanzierung“, so von Notz.
Staatsdienst auf dem Prüfstand – Rolle der Union beim Verbotsverfahren
Auch Beschäftigungsverhältnisse von Parteimitgliedern der AfD im öffentlichen Dienst sieht von Notz kritisch. „Aber auch der Umgang mit Mitgliedern der Partei, die als Staatsbedienstete von zahlreichen Vorteilen profitieren würden, müsse abermals in den Blick genommen werden“, sagte er den Funke-Zeitungen. Besonders bei Beamten in Justiz und Sicherheitsbehörden sei dies dringlich: „Meines Erachtens wirft eine Beschäftigung von Personen im öffentlichen Dienst, die Mitglied einer Partei sind, die sich offen gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt, gravierende Fragen auf“, so von Notz. „Gerade mit Blick auf Beamte, die in der Justiz und in Sicherheitsbehörden tätig sind, ist es sehr drängend, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen.“ Hier seien alle Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene gefragt.
Mit Blick auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren sieht von Notz insbesondere die Union in der Pflicht: „Im Hinblick auf ein mögliches Verbotsverfahren kommt es seiner Einschätzung nach vor allem auf CDU und CSU an: ‚Die Union muss ihre Position schnellstmöglich parteiintern klären‘, sagte er den Funke-Zeitungen. ‚Denn ohne eine Zusammenführung aller Informationen und die Zustimmung der Union wird es keine Mehrheit für ein Verbotsverfahren geben.‘“
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .