HASEPOST
 

Grüne fordern klare Regeln für höheren Mindestlohn

Im aktuellen Streit um die künftige Entwicklung des Mindestlohns hat Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch der SPD scharfe Kritik vorgeworfen. Audretsch kritisierte insbesondere die aus seiner Sicht unzureichenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sowie das Fehlen klarer gesetzlicher Vorgaben für die Mindestlohnanpassung.

Kritik am Koalitionsvertrag und Mindestlohngesetz

Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch äußerte im Gespräch mit dem „Spiegel“ deutliche Kritik an der SPD. „Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können“, sagte Audretsch. Um dieses Ziel für möglichst viele Beschäftigte zu erreichen, fordert er eine Änderung des Mindestlohngesetzes. Er bemängelte: „Leider hat die SPD eine gesetzliche Regelung aufgegeben, die Union hat sich beim Thema Mindestlohn in den Verhandlungen komplett durchgesetzt.“

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD gibt es keine verbindliche Festlegung auf einen Mindestlohn von 15 Euro. Vielmehr heißt es, die Mindestlohnkommission solle sich „im Rahmen einer Gesamtabwägung“ sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten „orientieren“. Die Koalitionäre erklären, auf „diesem Weg“ sei „ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar“.

Forderung nach klaren gesetzlichen Vorgaben

Andreas Audretsch bezeichnete die Passagen im Koalitionsvertrag als „Willensbekundung und Prosa für die SPD-Seele, keinerlei Veränderung der Realität“. Er betonte die Notwendigkeit, im Mindestlohngesetz klare Regelungen zu schaffen. Laut Audretsch bedeute dies, „eine ernst zu nehmende Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie“ zu gewährleisten. Konkret plädiert Audretsch dafür, „als untere Haltelinie ein gesetzlicher Mindestlohn von 60 Prozent des Bruttomedianlohns eingezogen werden“ müsse.

Anpassung des Mindestlohnkommission-Gesetzes gefordert

Zusätzlich mahnte Andreas Audretsch eine generelle Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen an, insbesondere was die Flexibilität der Mindestlohnkommission betrifft. Das Mindestlohnkommission-Gesetz sollte nach Ansicht Audretschs so angepasst werden, dass das Gremium künftig schneller auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren kann. Hintergrund ist, dass im Sommer 2023 die Höhe des Mindestlohns bis Ende 2025 festgelegt wurde. Audretsch kritisierte: „Dieser Zeitraum ist viel zu lang, insbesondere in Zeiten hoher Unsicherheiten über Preissteigerungsraten und Lohnabschlüsse.“

Mit seinen Äußerungen im „Spiegel“ befeuert Andreas Audretsch die Debatte um die künftige Ausgestaltung des Mindestlohns und die Rolle der beteiligten Koalitionspartner.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
Hallo Welt
Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

  

   

 

Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion