Göring-Eckardt fordert besseren Schutz des Parlaments

Nach Enthüllungen über die Beschäftigung von AfD-Mitarbeitern aus dem rechtsextremen Milieu hat Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) einen verbesserten Schutz des Bundestages gefordert. Sie plädiert für die Nichtzulassung von Parlamentsmitarbeitern, die nicht auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und spricht sich für eine stärkere Befugnis der Bundestagspolizei aus.

Gefahr für den Bundestag?

Katrin Göring-Eckardt sprach sich gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe für die Einführung von strengeren Maßnahmen aus: “Mitarbeiter, die nicht auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, sollten keinen Zugang zu Parlamentsgebäuden und keinen Zugriff auf das Netzwerk des Bundestages bekommen.” Sie fügte hinzu: “Und sie sollten meiner Auffassung nach dann auch nicht aus Steuermitteln bezahlt werden.” Es werde aktuell geprüft, inwiefern diese Vorschläge rechtssicher umsetzbar seien.

Schärferer Blick auf Verdachtsfälle

Göring-Eckardt fordert mehr Befugnisse für die Bundestagspolizei, um potenzielle Bedrohungen durch Parlamentsmitarbeiter besser abwehren zu können. In Verdachtsfällen sollte die Polizei auch Informationen vom Verfassungsschutz einholen dürfen. Ihre Absicht sei es jedoch nicht, den Bundestag zu einem Hochsicherheitstrakt zu machen. “Wenn es einen Extremismusverdacht gegen Mitarbeiter von Abgeordneten gibt, sollte die Bundestagspolizei jedoch in der Lage sein, dem intensiver als bisher nachzugehen.”

Die AfD unter Beobachtung

Motiv für diese Vorschläge war unter anderem die Berichte des Bayerischen Rundfunks, nach denen AfD-Abgeordnete mehr als 100 Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Milieu beschäftigen sollen. Zudem wurde vor kurzem ein Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, unter Spionageverdacht für China verhaftet.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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