Der GKV-Spitzenverband plant eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen staatlicher Unterfinanzierung von Krankenkassenbeiträgen für Bürgergeld-Empfänger. Laut „Bild“ soll der Verwaltungsrat am Donnerstag über die Einleitung der Klage entscheiden; Gegenstand sei die „unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfangenden“. Zudem verweist der Verband in Papieren auf erhebliche Finanzierungslücken.
Geplante Klage des GKV-Spitzenverbands
Wie die „Bild“ meldet, soll auf der Verwaltungsratssitzung am Donnerstag für die Klage gestimmt werden. Demnach soll die „unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfangenden“ Gegenstand der Klage sein, zitiert die Zeitung „Bild“ aus der Beratungsunterlage. Beklagte sei die Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesamt für Soziale Sicherung vertreten wird. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen sei für die Klage zuständig.
Berechnungen zur Beitragspauschale
In einem weiteren Basispapier heißt es, „gegenüber der im Jahr 2022 tatsächlich gezahlten Beitragspauschale von monatlich 108,48 Euro“ hätte die „ausgabendeckende Beitragspauschale 311,45 Euro im Monat betragen müssen“. In dem Papier rechnet der Spitzenverband damit, „dass die GKV-Gemeinschaft Jahr für Jahr in einer Größenordnung von rund 10 Milliarden Euro mit einer Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge belastet wird“. Weiter heißt es in dem Papier: „Aufgrund der nicht kostendeckenden Finanzierung des Versicherungsschutzes für Bürgergeldbeziehende erfüllt die GKV im Ergebnis eine Aufgabe, die in die alleinige Verantwortung des Bundes fällt.“
Bürgergeld-Empfänger sind in der Regel gesetzlich versichert. Die gesetzlichen Krankenkassen bemängeln eine unzureichende Finanzierung ihrer Beiträge mit Mitteln aus dem Haushalt.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .