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Gesundheitsministerium zahlt 88 Millionen Euro für Masken-Prozesse


Das Bundesgesundheitsministerium hat seit 2020 für die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren zu den Einkäufen von Coronamasken nahezu 90 Millionen Euro aufgewendet. Dies geht aus Angaben hervor, die das Ministerium dem Wirtschaftsmagazin Capital gemacht hat. Das Ministerium beschäftigt aktuell insgesamt fünf verschiedene Kanzleien in mehr als 80 laufenden Verfahren. Wiederholte Kanzleiwechsel haben dabei zusätzliche Kosten verursacht.

Hohe Ausgaben für Rechtsberatung

Das Bundesgesundheitsministerium hat nach eigenen Angaben seit dem Jahr 2020 insgesamt 88 Millionen Euro für Rechtsberatung an verschiedene Kanzleien im Rahmen der Gerichtsverfahren rund um den Einkauf von Coronamasken bezahlt. Dies teilte das Ministerium gegenüber dem Wirtschaftsmagazin Capital mit. Aktuell sind in mehr als 80 Verfahren fünf verschiedene Kanzleien für das Haus tätig.

Wiederholte Kanzleiwechsel

Wie Capital unter Berufung auf Prozessbeteiligte berichtet, hat das Ministerium in den seit 2020 laufenden Prozessen, in denen Maskenhändler gegen den Bund klagen, mehrfach seine Anwaltskanzleien gewechselt. In einigen der Verfahren sei das Gesundheitsministerium bereits zum zweiten oder sogar dritten Mal zu einer neuen Kanzlei gewechselt, was zusätzliche Kosten verursacht habe.

Hohe Gebühren durch neue Mandate

In mehreren Verfahren mit hohem Streitwert vor dem Oberlandesgericht Köln entstand laut Capital nur durch die zwischenzeitliche Mandatsaufnahme einer neuen Kanzlei eine Geschäftsgebühr in sechsstelliger Höhe. Auf Nachfrage von Capital zu den wiederholten Wechseln seiner Anwälte teilte das Gesundheitsministerium mit, es äußere sich nicht zu „einzelnen Mandatierungen von Anwaltskanzleien“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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