HASEPOST
 

Gericht verbietet Projektion vor russischer Botschaft in Berlin

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die geplante Projektion von Bildern und Videos auf das Gebäude der russischen Botschaft während einer Demonstration am 24. Februar 2024 untersagt bleibt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Projektion den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft verletze.

Gerichtsentscheidung: Schutz von Frieden und Würde

Die Demonstration, die am 24. Februar 2024 vor der russischen Botschaft in Berlin stattfinden soll, wurde durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem unanfechtbaren Beschluss dahingehend eingeschränkt, dass die geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile des Botschaftsgebäudes nicht stattfinden darf. Der Anmelder der Demonstration hatte zuvor vergeblich versucht, mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen die behördliche Untersagung anzugehen.

Begründung der Gerichtsentscheidung

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts begründeten ihre Entscheidung mit dem völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft. Sie stellten klar, dass dieser Schutz verletzt werde, wenn ohne Zustimmung der Botschaft deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt werde.

Keine Rechtfertigung durch Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Das Gericht betonte zusätzlich, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit diese Art der Nutzung nicht rechtfertige. Der Beschluss vom 21. Februar 2024 – OVG 9 S 5/24 ist laut Gericht unanfechtbar.

durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
Hallo Welt
Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

  

   

 

Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion