Bundesverwaltungsgerichtspräsident Andreas Korbmacher fordert eine schnelle Anschlussregelung für die am 30. Juni auslaufende EU-Notfallverordnung, die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien deutlich beschleunigt. Korbmacher warnt vor einer unklaren Rechtslage und zwei verschiedenen Arten von Genehmigungsverfahren, sollte der Bundestag nicht zügig handeln.
Appell für eine schnelle Gesetzesregelung
Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, hat auf eine rasche Umsetzung einer Anschlussregelung für die auslaufende EU-Notfallverordnung gedrängt. Die aktuell geltende Notfallverordnung hat die Genehmigungsverfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich beschleunigt. Im Gespräch mit dem „Handelsblatt“ erklärte Korbmacher: „Ich hoffe, dass der Bundestag schnell die Umsetzung der Anschlussregelung vornimmt. Der Entwurf ist ja da, er ist nur mit dem Scheitern der Ampel-Koalition der Diskontinuität zum Opfer gefallen, muss also neu eingebracht werden.“
Unklare Verfahrenslage droht
Nach Einschätzung von Andreas Korbmacher wird das Fehlen einer Anschlussregelung dazu führen, dass es künftig zwei verschiedene Arten von Genehmigungsverfahren geben wird. „Solange es keine Anschlussregelung gebe, werde dies dazu führen, dass wir zwei Arten von Genehmigungsverfahren haben werden: Solche, die bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden, und solche, die danach beantragt werden“, sagte Korbmacher dem „Handelsblatt“.
Befristete Vorteile für laufende Verfahren
Laut Andreas Korbmacher profitieren Projekte, deren Genehmigungsantrag bis zum 30. Juni 2025 gestellt wird, weiterhin von den erleichterten Bedingungen. „Die Verfahren, die bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden, werden noch profitieren“, ergänzte er. Dennoch sei der derzeitige Zustand unbefriedigend. „Das ist kein guter Zustand, keine Frage“, sagte Korbmacher gegenüber dem „Handelsblatt“.
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