Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das Anbringen eines Kruzifixes im Eingangsbereich einer staatlichen Schule in Bayern die Religionsfreiheit von Schülerinnen verletzt. Laut den Richtern fehlt es an einer rechtlichen Grundlage für das Aufhängen religiöser Symbole in staatlichen Gymnasien. Die Entscheidung bezieht sich jedoch ausschließlich auf den Einzelfall und hat keine unmittelbaren praktischen Folgen.
Urteil zur Religionsfreiheit an bayerischer Schule
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Mittwoch ein wegweisendes Urteil zur Religionsfreiheit an Schulen gefällt. Nach Auffassung des Gerichts verletzt ein Kruzifix im Eingangsbereich einer staatlichen Schule die Religionsfreiheit der dort lernenden Schülerinnen und Schüler. Gerichtssprecher Felix Nürnberger teilte dem TV-Sender „Welt“ mit: „Die Richter stellen in ihrer Urteilsbegründung fest, ‚dass es für staatliche Gymnasien keine Rechtsgrundlage gibt, ein Kreuz, geschweige denn ein Kruzifix aufzuhängen.’“
Keine rechtliche Grundlage für Kruzifix im Gymnasium
Das Gericht stellte klar, dass es sich bei der Entscheidung ausschließlich um das konkrete Gymnasium und das in Rede stehende Kruzifix handle. Felix Nürnberger erklärte: „In der Entscheidung des Senats sei es ’nur um diese eine Schule und um dieses eine Kreuz‘ gegangen.“ Weiter führte Nürnberger aus: „Inwieweit daraus Schlussfolgerungen für andere Schulen und andere Kruzifixe gezogen werden kann, hatte der Senat nicht zu entscheiden.“ Dennoch betonte er: „Aber: ‚Der Senat hat in seiner Entscheidung auch ausgeführt, dass es eben für das Aufhängen eines Kruzifixes in einem Gymnasium keine rechtliche Grundlage gibt. Der Kruzifix-Erlass der Bayerischen Staatsregierung in der allgemeinen Geschäftsordnung war insoweit nach der Überzeugung des Senats nicht anwendbar.’“
Das Grundgesetz garantiere laut Gerichtssprecher nicht nur die positive Religionsfreiheit, sondern schütze auch davor, mit religiösen Symbolen konfrontiert zu werden. Felix Nürnberger sagte dazu: „Das Grundgesetz garantiere ’nicht nur, dass man positiv eine Religion haben oder ausüben darf, sondern auch, dass man mit bestimmten religiösen Symbolen nicht konfrontiert werden muss‘.“
Keine unmittelbaren Auswirkungen im Einzelfall
Die unmittelbare praktische Auswirkung des Urteils bleibt begrenzt. Felix Nürnberger erläuterte: „Der Senat hat nicht festgestellt, dass das Kruzifix jetzt abgehangen werden muss. Nachdem die Schülerinnen bereits die Schule verlassen haben, hat der Senat nur noch im Nachhinein festgestellt, dass die Schule zu den Schulzeiten der Schülerinnen das Kruzifix hätte abhängen müssen.“
Ob das Urteil eine Präzedenzwirkung für andere Schulen hat, ließ das Gericht offen. Felix Nürnberger betonte: „Inwieweit die Entscheidung auch auf andere Schulen übertragen werden kann, hat der Senat nicht entschieden. Seiner Entscheidung hat der Senat eben nur zugrunde gelegt, dass es für staatliche Gymnasien keine Rechtsgrundlage gibt, ein Kreuz, geschweige denn ein Kruzifix aufzuhängen.“ Von einer Gesetzeslücke wollte der Gerichtssprecher nicht sprechen: „Ob eine Gesetzeslücke vorlag, hatte der Senat nicht zu entscheiden. Er hat ausdrücklich offengelassen, inwieweit eine gesetzliche Regelung durch den Bayerischen Landtag ein Aufhängen eines Kruzifixes in einem Gymnasium hätte rechtfertigen können.“
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .