Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Antrag eines Wirtschaftsverbands auf Unterlassung des Vertriebs nicht zugelassener Krebsmedikamente abgelehnt. Das Gericht entschied, dass das Interesse schwer erkrankter Patienten höher zu bewerten sei als die Einhaltung von Zulassungsvorschriften.
Entscheidung des Oberlandesgerichts
Das Oberlandesgericht Frankfurt lehnte am Mittwoch den Antrag eines Wirtschaftsverbands ab, der den Vertrieb nicht zugelassener Krebsmedikamente unterbinden wollte. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass der Schutz des Lebens als höchster Wert verfassungsrechtlich verankert ist. Der Antragsgegner, ein Apotheker aus dem Taunus, stellt Arzneimittel zur Behandlung einer seltenen und meist tödlich verlaufenden Krebsart her, die vor allem bei Kindern auftritt. Die durchschnittliche Überlebenszeit beträgt in der Regel nur zehn Monate.
Kritik des Wirtschaftsverbands
Der Wirtschaftsverband befürchtet durch den Vertrieb der nicht zugelassenen Medikamente eine Umgehung wichtiger Zulassungsvorschriften. Laut Aussage des Gerichts sieht es jedoch keine akute Gefahr für laufende klinische Studien durch den Vertrieb der Mittel. Vielmehr wurde betont, dass das Medikament eine reale Heilungschance bietet, vor allem für solche Patienten, denen keine andere Behandlungsmöglichkeit mehr zur Verfügung steht.
Verfassungsrechtliche Abwägung
Das Gericht hob in seiner Entscheidung die verfassungsrechtlichen Aspekte hervor, wobei das Interesse schwer erkrankter Patienten den Ausschlag gab. Es wurde festgehalten, dass in der Abwägung der Schutz des Lebens als höchster Wert maßgebend sei. Die Entscheidung im Eilverfahren ist endgültig und nicht anfechtbar.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .