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Frauen-Union fordert bundesweites Verbot von Vollverschleierung

Die Frauen-Union in der CDU fordert ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum und will dies auf dem CDU-Bundesparteitag Ende Februar zur offiziellen Parteilinie machen. Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung (Montagausgabe) stützt sich die Initiative auf einen entsprechenden Parteitagsantrag, der ein umfassendes Verhüllungsverbot vorsieht.

Frauen-Union fordert generelles Verhüllungsverbot

Die Frauen-Union in der CDU hat einen Antrag für den CDU-Bundesparteitag eingebracht, in dem ein umfassendes Verbot der Vollverschleierung gefordert wird. Wie „Bild“ (Montagausgabe) unter Berufung auf den Parteitagsantrag berichtet, heißt es darin: „Wir setzen uns für ein generelles Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum ein“, zitiert „Bild“ aus dem Antrag.

Konkret verlangt die Frauen-Union ein Verbot des Tragens von „Kleidungsstücken oder Verhüllungen, die das Gesicht vollständig oder weitgehend bedecken“. Die Antragstellerinnen benennen ausdrücklich „Burka, Niqab und vergleichbare Gesichtsverhüllungen“.

Selbstbestimmung, Integration und Sicherheit

Nach Angaben der Antragstellerinnen soll ein solches Verbot ein deutliches Signal senden. Ein Verhüllungsverbot setze ein „klares Zeichen für die Selbstbestimmung der Frau und gegen jede Form von Zwangsverschleierung“, heißt es in dem Antrag, aus dem „Bild“ zitiert.

Zugleich formuliert die Frauen-Union sicherheits- und integrationspolitische Argumente. Die dauerhafte Verhüllung „verhindert Integration und schafft Parallelstrukturen“, kritisiert die Frauen-Union. Weiter heißt es in dem Antrag: „Die Identifizierbarkeit von Personen im öffentlichen Raum ist entscheidend für die Gefahrenabwehr, polizeiliche Arbeit und die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen“, zitiert „Bild“.

Verweis auf andere europäische Staaten

Die Antragstellerinnen gehen nach dem Bericht von „Bild“ auch auf die rechtliche Dimension ein. Ein Verbot könne vor Gericht Bestand haben, schreiben sie: „Vergleichbare Verhüllungsverbote wurden in mehreren europäischen Staaten (z. B. Frankreich, Belgien, Österreich) eingeführt und durch nationale Höchstgerichte sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebilligt.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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