Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein afghanischer Staatsangehöriger nach Griechenland ausgeliefert werden darf, um eine dort verhängte Freiheitsstrafe zu verbüßen. Die Auslieferung erfolge, da die zugrunde liegende Tat sowohl nach griechischem als auch nach deutschem Recht strafbar sei, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Auslieferung nach Griechenland für zulässig erklärt
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Auslieferung eines afghanischen Staatsangehörigen nach Griechenland zur Vollstreckung einer dort ausgesprochenen Freiheitsstrafe für zulässig erklärt. Wie das OLG am Dienstag mitteilte, war der Mann zuvor in Griechenland zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Hintergrund der Verurteilung
Dem Urteil liegt laut OLG zugrunde, dass der Verfolgte im Jahr 2020 am Flughafen Thessaloniki einem anderen afghanischen Staatsangehörigen einen echten afghanischen Pass sowie einen deutschen Aufenthaltstitel übergeben hatte, um diesem die Ausreise nach Österreich zu ermöglichen. Die Polizei entdeckte das Täuschungsmanöver am Flughafen Thessaloniki.
Begründung des Gerichts
Zur Begründung erklärte das OLG: „Die Tat ist sowohl nach deutschem als auch nach griechischem Recht strafbar.“ Ein Abschiebeverbot stehe der Auslieferung nicht entgegen, da „der Verfolgte durch seine Handlungen selbst bewiesen habe, dass seine Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar sei.“ Die Entscheidung ist laut OLG nicht anfechtbar (Beschluss vom 25.3.2025, Az. 2 OAusA 24/25).
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .