Nach Razzien in mehreren Frankfurter Polizeirevieren ermitteln Staatsanwaltschaft Frankfurt und Landeskriminalamt gegen 17 Beamte des 1. Polizeireviers. Im Raum steht der Verdacht, dass Einsatzberichte nachträglich verändert oder unvollständig geführt worden sind und man Unschuldige verfolgt hat. Erstmals bestätigte die Staatsanwaltschaft zudem, dass zwei Geschädigte nach Polizeieinsätzen ärztlich behandelt werden mussten – einer bereits während des Einsatzes.
Ermittlungen nach Razzien
Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt gegen 17 Beamte des 1. Polizeireviers. Wie die „Welt“ berichtet, prüft eine rund 20-köpfige Ermittlungsgruppe, ob Einsatzberichte nachträglich verändert oder unvollständig geführt wurden. Der Verdacht: Einige Beamte könnten Unschuldige verfolgt haben. Erstmals bestätigte die Staatsanwaltschaft zudem, dass zwei der Geschädigten nach Polizeieinsätzen ärztlich behandelt werden mussten – einer bereits während des Einsatzes.
Mehrere der beschuldigten Beamten waren am Tag der Durchsuchungen nicht im Dienst. Die Staatsanwaltschaft prüft auch, ob sie vorab von dem Einsatz erfahren hatten.
Kein Zusammenhang mit früheren Skandalen
Eine Verbindung zu früheren Skandalen wie der NSU-2.0-Affäre oder der Chatgruppe „Idiotentreff“ schließt die Staatsanwaltschaft derzeit aus. Das hessische Innenministerium weist zudem Vorwürfe zurück, Hinweise auf Fehlverhalten seien ignoriert worden. Zugleich räumt das Ministerium ein, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik keine gesonderte Auswertung von Ermittlungen gegen Polizeibeschäftigte erlaubt.
Zwischen 2019 und 2024 wurden landesweit zwischen 43 und 68 Amtsdelikte registriert – darunter auch Körperverletzung im Amt oder Strafvereitelung. Die Zahl der Disziplinarverfahren stieg im Polizeipräsidium Frankfurt von elf Fällen im Jahr 2020 auf 22 im Jahr 2024, Sanktionen blieben aber die Ausnahme.
Reformen und interne Maßnahmen
Das 1. Polizeirevier steht seit Jahren in der Kritik. Unter der neuen Leitung von Polizeidirektor Stefan Müller sollen nun Berichtswege neu geordnet und regelmäßige Fallbesprechungen eingeführt werden. Das Innenministerium verweist auf Reformen nach der NSU-2.0-Affäre – etwa verpflichtende Antirassismus-Schulungen, Supervisionen und ein Rotationssystem zur Auflösung problematischer Gruppendynamiken.
Künftig soll eine wissenschaftliche Langzeitstudie, das sogenannte Polizei- und Verwaltungsbarometer, Aufschluss über Organisationskultur und Belastungen in der hessischen Polizei geben. Ergebnisse werden frühestens 2026 erwartet.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
