Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sieht sich bei der Rückforderung unrechtmäßig erstatteter Cum-Ex-Steuern mit massivem Widerstand von Finanzinstituten konfrontiert. In über 100 Fällen wehren sich Banken und andere Institutionen gegen entsprechende Bescheide des BZSt. Der finanzielle Schaden durch Cum-Ex-Geschäfte, die auf die Mehrfacherstattung einer nur einmal gezahlten Kapitalertragsteuer abzielten, wird auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt.
Widerstand gegen Rückforderungsbescheide
Das BZSt hat bisher 154 Rückforderungsbescheide in Höhe von 620 Millionen Euro sowie 68 Ablehnungsbescheide über 1,17 Milliarden Euro erlassen. Dennoch stoßen diese Bescheide auf erheblichen Widerstand. Eine Sprecherin der Behörde äußerte gegenüber dem „Handelsblatt“: „41 Rückforderungsbescheide und vier Ablehnungsbescheide befinden sich derzeit im Rechtsbehelfsverfahren.“ Darüber hinaus gibt es Einsprüche gegen 58 Haftungsbescheide.
Haftung und Herausforderungen
Cum-Ex-Geschäfte führten zu einem erheblichen Schaden für den Staatshaushalt. Da viele der für die Geschäfte verantwortlichen Schuldner nicht mehr existieren, verschickte das BZSt 64 Haftungsbescheide über insgesamt 283 Millionen Euro. In solchen Fällen haften oft Depotbanken oder Broker für die verlorenen Summen. Das BZSt war ursprünglich verantwortlich für die Bearbeitung der Erstattungsanträge ausländischer Finanzinstitute, die von diesen Geschäften profitierten.
Rechtsbehelfsverfahren in über 100 Fällen
Der Widerstand der Finanzinstitute zeigt sich in einer Vielzahl von Rechtsbehelfsverfahren. Insgesamt 41 Rückforderungsbescheide und vier Ablehnungsbescheide befinden sich aktuell in solchen Verfahren, wie die Behördensprecherin dem „Handelsblatt“ mitteilte. Diese Verfahren verdeutlichen die Komplexität und die Herausforderungen, mit denen das BZSt im Umgang mit den Auswirkungen der Cum-Ex-Geschäfte konfrontiert ist.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .