Die FDP hat die Forderung der Linkspartei nach einem eigenen Vorschlagsrecht für die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts scharf kritisiert. Auch aus der Unionsfraktion kommt Ablehnung, da das aktuelle Wahlverfahren als Garant für Neutralität und Stabilität betrachtet wird. Hintergrund ist die Forderung der Linken nach einer Anpassung des Verteilungsschlüssels für die Richterwahl, um ein Mitspracherecht zu erhalten.
Kritik an Linken-Forderung nach Vorschlagsrecht
Wolfgang Kubicki, stellvertretender Parteivorsitzender der FDP, äußerte deutliche Kritik an den Plänen der Linkspartei. „Das Verfassungsgericht ist kein Ort für Parteienstreit“, sagte Kubicki der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). Er ergänzte: Verhältnisse wie in den USA, „wo die Wahlen von den Hütern der Verfassung regelmäßig zum Politikum werden, sollten wir nicht anstreben“. Darüber hinaus warf Kubicki dem Chef der Linkspartei vor, die Verfassungsrichterwahl für „parteipolitische Geländegewinne“ zu nutzen.
Forderung der Linkspartei nach Änderung des Nominierungsschlüssels
Die Kritik richtet sich gegen Jan van Aken, Chef der Linkspartei, der gefordert hatte, dass der Nominierungsschlüssel für die Richterwahl verändert wird und die Linke künftig ein Mitspracherecht erhält. „Warum die FDP jetzt noch ein Zugriffsrecht haben soll und wir nicht, erschließt sich mir nicht“, erklärte van Aken laut „Rheinischer Post“.
Unionsfraktion warnt vor Politisierung
Auch in der Union stößt die Forderung der Linkspartei auf Zurückhaltung. Aus Kreisen der Unionsfraktion hieß es: Das Bundesverfassungsgericht sei „ein Garant für die Neutralität und Stabilität“ des Rechtsstaates und sein Ansehen beruhe auf einem „parteiübergreifenden und breit getragenen Wahlverfahren“. Ein Vorschlagsrecht der Linkspartei oder der AfD könne „dieses ausgewogene System gefährden, weil es den Wahlprozess stärker politisch aufladen und zu mehr parteipolitischen Streitigkeiten führen könnte“.
Die Wahl der 16 Richter am Bundesverfassungsgericht erfolgt jeweils zur Hälfte durch Bundestag und Bundesrat, wobei jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. In der Vergangenheit haben die für eine solche Mehrheit nötigen Parteien informell einen Verteilungsschlüssel vereinbart, der sich an ihrer Größe orientierte. Nach der letzten Bundestagswahl kommen Union, SPD, Grüne und bislang FDP gemeinsam nicht mehr auf die nötige Zweidrittelmehrheit, sodass sie bei der Wahl von Verfassungsrichtern im Bundestag zusätzlich die Stimmen der Linken oder der AfD benötigen.
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