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Fahndungserfolg: Schülerin der Ursulaschule sorgte mit Drohanruf für Polizeieinsatz in Osnabrück

Der letzte Schultag vor den Herbstferien wird für die Familie einer Schülerin der Ursulaschule wohl noch sehr lange in Erinnerung bleiben – und die Familienkasse massiv belasten. Die juristischen Folgen werden voraussichtlich auch „nicht ohne“ sein.

Wie unsere Redaktion in den frühen Morgenstunden des letzten Schultags vor den Herbstferien ( 09.10.2020) berichtete, kam es an der Osnabrücker Ursulaschule zu einer „Bedrohungslage“. Die Polizei, der Schulträger und die Schulleitung sagten den letzten Unterrichtstag vor den Herbstferien ab.

Im Verlauf des Vormittags ergaben sich letztlich keine Anhaltspunkte für eine tatsächliche Gefahrenlage, doch damit war die Sache nicht vorüber. Die Osnabrücker Polizei richtete noch am selben Tag eine Ermittlungsgruppe zur Aufklärung der Hintergründe ein.

Erst wurde nach einem männlichen Täter gesucht

Der Tatverdacht richtete sich zu Beginn der Ermittlungen gegen eine unbekannte männliche Person, dieser Verdacht erhärtete sich jedoch nicht. Schnell konnte ein öffentlicher Fernsprecher am Kurt-Schumacher-Damm (Weststadt) identifiziert werden, von wo aus der Drohanruf auf den Anrufbeantworter im Schulsekretariat abgesetzt worden war.

Telefonzelle am Kurt-Schumacher-Damm, Osnabrück, Quelle: Osnabrück in 3D
Von hier aus kam der Drohanruf: Telefonzelle am Kurt-Schumacher-Damm, Osnabrück, Quelle: Osnabrück in 3D

Wie die Polizeiinspektion Osnabrück am Dienstagnachmittag mitteilte, geriet eine Schülerin der Ursulaschule durch „akribische Ermittlungsarbeit“ in den Fokus der Beamtinnen und Beamten.

Ursula-Schülerin legte ein Geständnis ab

Über die vergangenen Tage erhärtete sich der Tatverdacht immer weiter. Am heutigen Tage legte die Jugendliche aus Osnabrück ein Geständnis bei der Polizei ab.

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Minderjährigen und ihrer Angehörigen werden keine näheren Angaben zum Motiv und persönlichen Hintergründen veröffentlicht.

Kosten müssen der Täterin in Rechnung gestellt werden

Die Polizei erläutert zu den finanziellen Folgen des Polizeieinsatzes, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Kosten des Einsatzes zu erheben. Die Höhe möglicher Forderungen ist noch nicht absehbar.


 
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