Der frühere Generalinspekteur der Bundeswehr Eberhard Zorn fordert die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht in Deutschland. In einem Interview betont er, die Bundeswehr könne ihre Personalziele nicht allein durch Freiwillige erreichen, und spricht sich zugleich gegen ein Losverfahren zur Musterung sowie für den Ausbau der Drohnenabwehr aus. Zudem widerspricht er der Linie des amtierenden Generalinspekteurs.
Forderung nach allgemeiner Dienstpflicht
Der frühere Generalinspekteur der Bundeswehr Eberhard Zorn sei „Verfechter der allgemeinen Dienstpflicht“, sagte er der „Welt am Sonntag“. „Jeder sollte ein Jahr lang etwas für dieses Land leisten, ob bei der Bundeswehr, im sozialen Bereich oder beim Technischen Hilfswerk“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Seiner Ansicht nach kann die Bundeswehr die angestrebte Soldatenzahl mittels eines freiwilligen Wehrdienstes nicht erreichen: „Wenn Freiwilligkeit reichen würde, hätten wir unsere Personalziele längst erfüllt“, sagte er der „Welt am Sonntag“.
Der Position des amtierenden Generalinspekteurs Carsten Breuer widerspricht Zorn damit. Breuer hatte die Frage der Wehrpflicht als rein politische bezeichnet und keinen militärischen Ratschlag gegeben.
Ablehnung von Losverfahren und Aufwuchsplan
Ein Losverfahren zur Musterung lehne Zorn ab. „Wir müssen ganze Jahrgänge mustern, um diejenigen auswählen zu können, die die Bundeswehr braucht. Da hilft die Lostrommel nicht weiter“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Zudem forderte er einen Aufwuchsplan, „der festlegt, wie viele neue Soldaten wir jährlich gewinnen wollen“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Nur so lasse sich überprüfen, ob die Ziele bis 2029 eingehalten werden. Die Los-Debatte der Bundesregierung sei „keine kommunikative Glanzleistung“, sagte er der „Welt am Sonntag“, so der General a.D.
Drohnenabwehr auch außerhalb der Bundeswehr
Darüber hinaus sprach sich Zorn für den Ausbau der Drohnenabwehr aus – auch außerhalb der Bundeswehr. Er halte es für „sinnvoll, dass Kasernen künftig eigene Drohnenabwehrsysteme haben“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Auch Betreiber kritischer Infrastruktur, etwa Chemiewerke oder Energieanlagen, sollten befugt sein, „Drohnen abzuwehren“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Deren Werksschutz könne „mit elektronischen Störsystemen ausgestattet werden“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Im Ernstfall könne man „nicht warten, dass von irgendwo die Bundespolizei anrückt“, sagte er der „Welt am Sonntag“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
