Die EU-Kommission unter Leitung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU/EVP) sieht sich einem Misstrauensantrag im EU-Parlament gegenüber. Der Antrag wurde von 79 Parlamentariern eingebracht und erfüllt damit das notwendige Quorum. Hintergrund sind Vorwürfe des Missmanagements während der Coronakrise. Für einen erzwungenen Rücktritt der gesamten Kommission ist eine Zweidrittelmehrheit der 720 Abgeordneten erforderlich.
Misstrauensantrag gegen von der Leyen-Kommission
Der Misstrauensantrag gegen die EU-Kommission wurde am Mittwochabend bestätigt. Ursula von der Leyen (CDU/EVP), Kommissionspräsidentin, und ihr Team müssen sich damit dem EU-Parlament stellen. Wie Medien berichten, bestätigte der Initiator des Antrags, ein rumänischer Abgeordneter der rechtspopulistischen EKR-Fraktion, die Einreichung.
Fraktionen informiert, Quorum erreicht
Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) informierte am Abend die Fraktionen im Parlament über den Antrag. Dieser war von 79 Mitgliedern des EU-Parlaments eingebracht worden, womit das erforderliche Quorum von mindestens zehn Prozent der EU-Parlamentarier erreicht wurde. Die Antragsteller werfen Ursula von der Leyen Missmanagement während der Coronakrise vor.
Ablauf und bisherige Entwicklungen
Mit der Einreichung des Misstrauensantrags laufen zwei Fristen. Bis über den Antrag abgestimmt werden kann, müssen 24 Stunden verstreichen; nach spätestens 72 Stunden muss eine Entscheidung fallen. Ein Misstrauensantrag gegen die EU-Kommission war bislang noch nie erfolgreich. Im Jahr 1999 führte jedoch ein solcher Antrag zu erheblichem öffentlichen Druck, in dessen Folge die Kommission Jacques Santer freiwillig zurücktrat.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .