Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage Österreichs gegen die Einbeziehung von Kernenergie und fossilem Gas in die Regelung für nachhaltige Investitionen abgewiesen. Die Luxemburger Richter teilten am Mittwoch mit, die EU-Kommission sei zutreffend davon ausgegangen, dass bestimmte Tätigkeiten in diesen Bereichen unter Voraussetzungen wesentlich zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen können.
Klage Österreichs ohne Erfolg
Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage Österreichs gegen die Einstufung von Kernenergie und fossilem Gas im Rahmen der Regelung für nachhaltige Investitionen ab. Nach Mitteilung der Luxemburger Richter am Mittwoch sei die EU-Kommission zutreffend davon ausgegangen, dass einige Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie und von fossilem Gas unter bestimmten Voraussetzungen wesentlich zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen können.
Die Kommission hatte argumentiert, dass die Erzeugung von Kernenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursacht und derzeit keine ausreichend verfügbaren CO2-armen Alternativen existieren, um den Energiebedarf kontinuierlich zu decken.
Das Gericht sah in der Entscheidung der Kommission keine Überschreitung der ihr übertragenen Befugnisse und wies die Bedenken Österreichs zurück, die sich auf die Risiken von Kernkraftwerken und die negativen Auswirkungen von Dürren und klimatischen Unwägbarkeiten bezogen.
Fossiles Gas unter Bedingungen
Darüber hinaus billigte das Gericht den Ansatz, dass fossiles Gas unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Die Delegierte Verordnung von 2022 sei Teil eines schrittweisen Vorgehens zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgungssicherheit (Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-625/22).
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .