Estlands Regierungschef drängt auf die Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte und zusätzliche Abgaben auf russische Produkte. Innerhalb der EU stößt der Vorstoß auf Widerspruch: Während einige Regierungen der Ukraine die gesamte Summe überlassen wollen, warnen andere vor Rechtsbrüchen und Vertrauensverlust.
Estlands Premier fordert Beschlagnahmung und Zölle
Der estnische Premierminister Kristen Michal fordert die Beschlagnahmung des in der EU eingefrorenen russischen Vermögens sowie Abgaben auf russische Produkte. In Tallinn sagte er der „Welt am Sonntag“: „Wir müssen das Geld direkt nutzen“. „Moskau sollte für die Schäden in der Ukraine aufkommen, nicht der europäische Steuerzahler.“ Er geht noch einen Schritt weiter. Der „Welt am Sonntag“ sagte er zudem: „Es wäre auch angebracht, russische Waren nach dem Krieg mit Zöllen zu belegen, falls Mittel für den Wiederaufbau fehlen“, so Michal.
210 Milliarden Euro eingefroren – Debatte in der EU
Im Jahr 2022 setzte die EU 210 Milliarden Euro der russischen Zentralbank fest, der größte Teil davon liegt bei dem belgischen Wertpapierverwahrer Euroclear. Die Europäische Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen überweist der Ukraine die Zinsen, die das Geld abwirft. Einige europäische Regierungen würden Kiew gerne die gesamte Summe zur Verfügung stellen, doch andere – darunter die deutsche – warnen: Das würde internationales Recht brechen und Vertrauen in den Finanzplatz Europa zerstören.
Ratspräsident lehnt Beschlagnahme ab
Auch António Costa, Präsident des Europäischen Rates, sprach sich gegen eine Beschlagnahmung des russischen Geldes aus. Er sagte der „Welt am Sonntag“: „Wir müssen das internationale Recht und das Vertrauen der Investoren in den europäischen Markt respektieren“ und: „Wir prüfen Möglichkeiten, die Gewinne aus dem eingefrorenen Vermögen zu steigern und es zugleich für die Zeit nach einem Friedensabkommen zu bewahren, um damit den Wiederaufbau der Ukraine zu finanzieren.“
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .