Ersatzfreiheitsstrafen belasten die ohnehin vollen Gefängnisse in Deutschland weiter. In den Bundesländern machen sie zwischen vier Prozent (Hamburg) und elf Prozent (Brandenburg) der Gefängnispopulation aus, wie eine Abfrage des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Sonntagausgaben) ergab. Obwohl die Justizministerien aller 16 Bundesländer grundsätzlich an Ersatzfreiheitsstrafen festhalten wollen, gibt es Forderungen nach Reformen, etwa zur Entkriminalisierung bestimmter Delikte.
Belastung und Festhalten an Ersatzfreiheitsstrafen
Die Anteile der Häftlinge mit Ersatzfreiheitsstrafe variieren je nach Bundesland zwischen vier Prozent in Hamburg und elf Prozent in Brandenburg; das geht aus einer Abfrage des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Sonntagausgaben) in den Bundesländern hervor. Die Justizministerien aller 16 Bundesländer wollen grundsätzlich an den Ersatzfreiheitsstrafen festhalten, wie sie dem RND mitteilten. Rheinland-pfälzischer Justizminister Philipp Fernis (FDP) erklärte dem RND: „Eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe wäre der falsche Weg.“ Ohne sie sei es möglich, dass Geldstrafen, die nicht beigetrieben werden können, ohne das Druckmittel der Ersatzfreiheitsstrafe ins Leere laufen.
Forderungen nach Entkriminalisierung
Mehrere Bundesländer fordern Reformen wie die Streichung des „Fahrens ohne Fahrschein“ aus dem Strafrecht. Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) sagte dem RND: „Bestimmte Delikte, wie das Fahren ohne Fahrschein oder Prostitution im Sperrgebiet, müssen endlich entkriminalisiert werden.“ Häufig befänden sich die Betroffenen in einer prekären Lebenssituation und könnten deshalb ihre Geldstrafe nicht bezahlen.
NRW für weniger Ersatzfreiheitsstrafen
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte: „Jeder ersparte Tag einer Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Gewinn für das Land, die betroffenen Menschen und den Steuerzahler.“ Ein Gesetzentwurf des Bundes zur Abschaffung der Strafbarkeit beim Fahren ohne Fahrschein sei überfällig.
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