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Erneute Stallpflicht: Geflügelpest im Landkreis Cloppenburg

📍Ort des Geschehens: Landkreis Osnabrück (Region)

In einem Geflügelbestand in Essen (Oldenburg) im Landkreis Cloppenburg wurde am 22. Januar der Ausbruch der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) festgestellt. Es wurde eine Sperrzone um den Seuchenbestand festgelegt. Die Sperrzone wird in eine Schutz- und eine Überwachungszone gegliedert. Die Überwachungszone hat einen Durchmesser von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Gebiete der Samtgemeinde Artland liegen in der Schutz- und Überwachungszone und sind von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen betroffen.

Über die Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung für den im Landkreis Osnabrück befindlichen Teil der Schutz- und Überwachungszone ist auf der Homepage des Landkreises Osnabrück veröffentlicht worden. Sie ist in der Rubrik „Verwaltung – Bekanntmachungen“ zu finden und tritt am heutigen Freitag, 23. Januar, in Kraft.

Mit der Verfügung werden die erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Hierzu kann auch auf einer interaktiven Karte geprüft werden, ob bestimmte Adressen oder Geflügelstandorte in einer der beiden Zonen liegen.

Stallpflicht im Zehn-Kilometer-Radius

Sowohl für Nutzgeflügel als auch für Hobbygeflügel gilt im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht. Die Stallpflicht hat in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu erfolgen. Die Schutzvorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.

Vermehrte Krankheits- und Todesfälle müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden. Das Verbringen von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu, Federn ist eingeschränkt. Futterlager und Einstreulager sollten vor Wildvögeln geschützt werden, so dass dort kein Wildvogelkot hinterlassen werden kann.


 
PM
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