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Ermittlungen gegen Polizisten im „NSU 2.0“-Fall eingestellt: Kein hinreichender Tatverdacht

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat Berichten zufolge die Ermittlungen gegen zwei Polizisten im Zusammenhang mit der rechtsextremen „NSU 2.0“-Drohserie eingestellt. Die beiden Beamten waren Verdächtige, da sie möglicherweise rechtswidrig Daten weitergegeben oder an den ersten Drohschreiben beteiligt gewesen sein könnten.

Einstellung der Ermittlungen

Nach Angaben der „taz“ wurde gegen einen Polizisten und eine Polizistin aus dem 1. Polizeirevier Frankfurt/Main ermittelt. Im August 2018 wurden in diesem Revier die Daten einer Anwältin abgerufen, die durch ihre Arbeit im NSU-Prozess bekannt wurde. Kurz darauf erhielt sie das erste Drohschreiben der Serie. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main erklärte der „taz“, dass das Verfahren bereits im Dezember eingestellt worden sei, da kein hinreichender Tatverdacht begründet werden konnte. Beschwerde gegen die Entscheidung wurde vonseiten der Anwältin eingelegt.

Die Rolle der Polizisten

Am Dienstcomputer der Polizistin wurden seinerzeit die Daten der Anwältin und mehrerer ihrer Familienmitglieder abgerufen. Ihr Kollege war zum Zeitpunkt der Datenabrufe im Dienst und fiel unter anderem durch rechtsextreme Inhalte in einer Chatgruppe auf.

Die „NSU 2.0“-Drohserie lief von August 2018 bis Mai 2021. Im Anschluss wurde ein arbeitsloser Berliner Informatiker festgenommen und später vom Landgericht Frankfurt/Main zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt. Laut „taz“ begründete die Staatsanwaltschaft ihre Einstellung auch damit, dass es im Prozess keine Hinweise auf eine Mittäterschaft der beiden Polizisten gegeben habe.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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