Druck auf Bundesjustizminister steigt: Vorratsdatenspeicherung gefordert

Anlässlich der wachsenden islamistischen Terrorgefahr drängen Mitglieder der Ampelkoalition Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dazu, seine Blockade gegen eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung aufzugeben. Politiker der SPD, sowie Ländervertreter, argumentieren für eine gesetzliche Pflicht zur zeitlich begrenzten Speicherung von IP-Adressen als notwendigen Schritt zur Bekämpfung schwerer Straftaten.

Politische Forderungen nach Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung

Dirk Wiese, der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, betonte gegenüber dem “Handelsblatt” die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen als Reaktion auf die aktuelle Sicherheitslage: “Es ist nur folgerichtig, dass die Zeitenwende auch innenpolitisch gesetzgeberische Maßnahmen für unsere Sicherheitsdienste nach sich zieht”.

Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Lars Castellucci (SPD), sprach sich für eine gesetzliche Verpflichtung zur temporären Speicherung von IP-Adressen aus: “Es kann nicht vom Telekommunikationsanbieter abhängen, ob schwere Straftaten verfolgt werden können”, sagte er.

Bundesländer fordern rechtliche Grundlage zur Datenspeicherung

Auch auf Länderebene wird eine rechtliche Grundlage zur Datenspeicherung gefordert. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) appellierte an die Notwendigkeit, die Sicherheitsbehörden zu unterstützen: “Wir müssen den Sicherheitsbehörden die Steine aus dem Weg räumen, nicht die Felsen liegen lassen, hinter denen sich die Kriminalität verschanzt”, äußerte er gegenüber dem “Handelsblatt”. Maier betonte, dass IP-Adressen als “Seriennummern der Tatmittel” unerlässlich für die Strafverfolgung seien.

Vorratsdatenspeicherung und rechtliche Einordnung

Aktuell ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2022, dass eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung von Kommunikationsdaten bei schwerwiegender Gefährdung der nationalen Sicherheit zulässig sein kann. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität kann laut EuGH auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion