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Drogenverdacht an Bundeswehr-Universität Hamburg: Ermittlungen und Razzia

Nach internen Ermittlungen der Bundeswehr ist Mitte Januar die Universität der Bundeswehr Hamburg durchsucht worden. Auslöser waren Hinweise auf einen möglichen unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln durch Studierende. Das Verteidigungsministerium teilte am Dienstag mit, dass sowohl zivile Strafverfolgungsbehörden als auch bundeswehrinterne Stellen ermitteln.

Durchsuchung wegen Verdachts auf Drogendelikte

Laut Verteidigungsministerium bestand der Verdacht, dass Betäubungsmittel an der Universität der Bundeswehr Hamburg nicht nur konsumiert, sondern auch von Studierenden vertrieben worden sein könnten. Aktuell werde der Sachverhalt durch die zivilen Strafverfolgungsbehörden und weiterhin bundeswehrintern ermittelt, teilte das Ministerium mit.

Inzwischen seien weitere Verdachtsfälle zum unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln bekannt geworden. Aktuell werde daher von mehreren Beschuldigten ausgegangen, hieß es.

Die Bundeswehr hat nach eigenen Angaben auf Grundlage erster Ermittlungserkenntnisse bereits erste „disziplinare Sofortmaßnahmen“ verfügt.

Ministerium betont Null-Toleranz-Linie

„Jeglicher illegale Umgang mit Betäubungsmitteln hat in der Bundeswehr keinen Platz“, hieß es in der Erklärung des Ministeriums. Abseits einer möglichen straf- und disziplinarrechtlichen Relevanz stehe dieser „in fundamentalem Widerspruch zum Selbstverständnis der Truppe und den in der Bundeswehr gelebten Werten“. Die Bundeswehr verfolge hier „ohne Wenn und Aber eine Null-Toleranz-Linie“ – arbeits-, disziplinar- und strafrechtlich, so das Ministerium.

Weitere Details zu den aktuellen Verdachtsfällen nannte das Verteidigungsministerium nicht.

Prüfung von Aufnahmeritualen und früheren Vorfällen

Zeitgleich werden nach Angaben des Ministeriums Hinweise auf in der Vergangenheit liegende, möglicherweise entwürdigende Aufnahmerituale an der Hamburger Bundeswehr-Universität erneut einer Prüfung unterzogen. „Rituale sind vielfältig und können in den Streitkräften zu Integration und Identitätsstiftung beitragen“, hieß es dazu am Dienstag vom Ministerium. Sie seien zulässig, sofern sie die Grenzen der guten Sitten und des Anstandes nicht überschreiten und die Rechte der beteiligten Personen dabei nicht verletzt werden.

„Das bedeutet z. B., dass sie nicht physisch übergriffig, ausgrenzend oder diskriminierend sein dürfen. Verstöße dagegen werden nicht nur dienstrechtlich verfolgt, sondern können auch Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz darstellen. Hinweise auf Fehlverhalten werden stets verfolgt, untersucht und bei Bestätigung konsequent geahndet“, erklärte das Ministerium weiter.

Erst im letzten Jahr hatte es nach Angaben des Ministeriums Berichte gegeben, wonach sich Soldaten an der Hamburger Bundeswehr-Universität „sexuell unangemessen verhalten haben“. Unter anderem soll ein junger Offizier seine Hose heruntergelassen haben, als eine amerikanische Soldatin die Gemeinschaftsküche betrat. Auch Pornos sollen dort angesehen worden sein.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.
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