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DGB fordert schnelle Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert von der neuen Bundesregierung Schritte zur Verringerung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack betonte die Wichtigkeit, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie rasch und vollständig in nationales Recht umzusetzen, um Entgeltdiskriminierung zu bekämpfen und den Gender Pay Gap zu verringern.

Forderungen des DGB zur Lohngerechtigkeit

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, äußerte in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe), dass der „bereinigte Gender Pay Gap“ auch als „unerklärter Rest“ bezeichnet werde. „Wir wissen nicht genau, wie sich dieser Teil der Lücke begründet“, erläuterte Hannack. Sie hob hervor, dass mittels Berichtspflichten und gegebenenfalls Prüfverfahren Entgeltdiskriminierung auf betrieblicher Ebene erkannt und beseitigt werden müsse. „Der bereinigte Gender Pay Gap würde sich endlich verringern.“

Kritik an Ehegattensplitting und Minijobs

Laut DGB sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um das Lohngefälle weiter zu reduzieren. Das Ehegattensplitting werde als hinderlich betrachtet, da es dazu führe, dass viele Frauen weniger oder gar nicht arbeiten. Auch die Minijobs seien für eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen kontraproduktiv und sollten laut Hannack in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden.

Anpassung des Elterngelds

Förderlich sei hingegen das Elterngeld, so Hannack. Seit seiner Einführung kehrten Frauen nach der Geburt eines Kindes deutlich früher in den Beruf zurück. Sie forderte jedoch, dass das Elterngeld den aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst und für mehr Partnerschaftlichkeit weiterentwickelt werde. „Das heißt, es braucht mehr nicht übertragbare Partnermonate beim Elterngeld“, erklärte Hannack.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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