Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Yasmin Fahimi hat vor der geplanten Arbeitszeitreform der schwarz-roten Bundesregierung gewarnt. Sie sieht darin den Versuch, den Arbeitgebern mehr Zugriff auf die Arbeitszeit der Beschäftigten zu geben. Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes lehnt sie grundsätzlich ab.
DGB-Chefin warnt vor größerem Zugriff der Arbeitgeber
Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Yasmin Fahimi betonte, sie sei für Flexibilität, und in Tausenden Tarifverträgen fänden sich differenzierte Arbeitszeitmodelle. „In Wahrheit geht es den Arbeitgebern ausschließlich um noch mehr Zugriff auf das Wann und Wie der Arbeitszeit der Beschäftigten. Das machen wir nicht mit“, sagte Fahimi den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).
Sie kritisierte, es gehe in der Debatte nicht um mehr Vereinbarkeit, sondern darum, das Direktionsrecht der Arbeitgeber auszuweiten. „Man will die Regelarbeitszeit von acht Stunden abschaffen und die maximale Tageshöchstarbeitszeit von 10 Stunden ausdehnen auf 12 oder mehr Stunden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).
Umfragewerte und Ablehnung längerer Arbeitstage
Die Beschäftigten lehnten eine solche Reform ab, wie eine Umfrage des DGB zeige, wonach 98 Prozent der Beschäftigten am liebsten nicht länger als bis 19 Uhr arbeiten wollen würden. „Das heißt, die Behauptung, es gebe da draußen ganz viele, die gerne ihren Arbeitstag weiter zerstückeln wollten, ist einfach nicht wahr“, sagte Fahimi den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).
Arbeitszeitgesetz als Schutz
Trotzdem arbeiteten viele noch am Abend, weil die betrieblichen Realitäten sie dazu zwängen oder weil es mit Familie nicht anders zu organisieren sei. Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes lehnte Fahimi grundsätzlich ab. „Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz für Gesundheit und gegen Überlastung, und es ist ein gutes Gesetz. Das sollte man nicht anrühren“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).
Man könne allerdings darüber reden, wie Beschäftigte ihre Arbeitszeitwünsche gegenüber dem Arbeitgeber besser durchsetzen könnten. „Ich kann mir zum Beispiel einen Rechtsanspruch auf Vollzeit vorstellen“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben). Einen Rechtsanspruch auf mobile Arbeit lehnte die DGB-Chefin ab. „Das ist Aufgabe der Tarifgemeinschaft“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .