Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ihre Ansprüche vor Arbeitsgerichten einklagen können. In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss stellte das Gericht fest, dass das zwischen einem DFB-Schiedsrichter und dem Verband bestehende Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis zu werten ist. Damit widerspricht das Landesarbeitsgericht der bisherigen Einschätzung des Arbeitsgerichts Bonn.
Schiedsrichter klagt wegen Altersdiskriminierung
Ein 28-jähriger Schiedsrichter hatte Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche erhoben, da er nach eigenen Angaben aufgrund seines Alters nicht für die Schiedsrichterliste der 3. Liga vorgeschlagen worden war. Das Arbeitsgericht Bonn hatte die Klage zunächst an das Landgericht Frankfurt verwiesen, da aus seiner Sicht kein Arbeitsverhältnis vorliege.
Landesarbeitsgericht sieht Arbeitsverhältnis
Das Landesarbeitsgericht Köln widersprach dieser Auffassung. Nach Ansicht der 5. Kammer begründeten die vertraglichen Regelungen in Verbindung mit der Schiedsrichterordnung des DFB eine persönliche Abhängigkeit. Ferner betonte das Gericht, dass die Verpflichtung zur höchstpersönlichen Leistungserbringung sowie die faktische Monopolstellung des DFB im Bereich des Schiedsrichterwesens als Indizien für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu würdigen seien.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen 16.06.2025 – 5 Ta 58/25.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
