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Deutschland modernisiert Schiedsverfahren: Videoverhandlungen, E-Akten, Englisch erlaubt

Das Bundesjustizministerium will das Schiedsverfahrensrecht modernisieren und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Geplant sind unter anderem die ausdrückliche Zulassung von Videoverhandlungen und elektronischen Schiedssprüchen, mehr Möglichkeiten für Englisch als Verfahrenssprache sowie eine stärkere Veröffentlichung schiedsrechtlicher Entscheidungen. Ziel ist es nach Ministeriumsangaben, den Justizstandort Deutschland zu stärken und die Transparenz von Schiedsverfahren zu erhöhen.

Gesetzentwurf für modernere Schiedsverfahren

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt. Künftig sollen Videoverhandlungen und elektronische Schiedssprüche ausdrücklich zulässig sein, teilte das Haus von Ministerin Stefanie Hubig (SPD) am Dienstag mit. Zudem soll es möglich werden, vor mit Schiedssachen befassten staatlichen Gerichten englische Dokumente einzureichen und Verfahren auf Englisch zu führen. Die Veröffentlichung von schiedsrechtlichen Entscheidungen soll ebenfalls gefördert werden.

Stärkung des Justizstandorts Deutschland

Hubig erklärte, Deutschland sei als Standort für schiedsgerichtliche Verfahren bereits gut aufgestellt, doch Gutes könne „immer noch besser“ werden. Man wolle den Justizstandort Deutschland stärken und das deutsche Schiedsverfahrensrecht modernisieren. Besonders wichtig sei es, die Transparenz von Schiedsverfahren zu erhöhen, denn Transparenz schaffe Akzeptanz.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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