Das Auswärtige Amt hat sich aktiv in den Fall einer in Ungarn inhaftierten deutschen nichtbinären Person eingeschaltet. Unter der Leitung von Außenministerin Annalena Baerbock bemüht sich die deutsche Regierung, die Haftbedingungen der Person zu verbessern, die seit ihrer Auslieferung im Juni 2024 in Untersuchungshaft sitzt. Auch das Bundesverfassungsgericht erhebt rechtliche Bedenken gegen die Auslieferung, da Zweifel an einem rechtsstaatlichen Verfahren in Ungarn bestehen.
Deutsche Intervention
Laut einer Sprecherin des Auswärtigen Amts engagiert sich die deutsche Botschaft „für bessere Haftbedingungen“ und unterstützt aktiv die Bemühungen um einen fairen Umgang mit der inhaftierten Person. Außenministerin Annalena Baerbock führt Gespräche mit der ungarischen Regierung und hat sich auch in Thüringen mit den Eltern der Person ausgetauscht. Auch Staatsministerin für Europa, Anna Lührmann (Grüne), hat das Thema bei ihrem ungarischen Amtskollegen zur Sprache gebracht.
Zweifelhaftes Gerichtsverfahren
Der inhaftierten Person wird vorgeworfen, im Februar 2023 bei einem internationalen Treffen von Rechtsextremisten in Ungarn mutmaßliche Teilnehmer überfallen zu haben. Sie wurde Ende 2023 in Berlin festgenommen und im folgenden Juni an Ungarn ausgeliefert. Das Berliner Kammergericht konsultierte vor der Auslieferungsentscheidung nicht das Auswärtige Amt, was der „Spiegel“ als unüblich in solchen politischen Fällen bezeichnet.
Rechtliche Bedenken
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Auslieferung im Nachhinein für unrechtmäßig, da Zweifel an einem rechtsstaatlichen Verfahren in Ungarn bestehen. Zusätzlich gibt es Kritik an den Haftbedingungen, da die Person seit Monaten in Isolationshaft sitzt. In Diplomatenkreisen wird weiterhin intensiv daran gearbeitet, diesen Fall zu klären und die Haftbedingungen zu verbessern.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .