Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass die derzeitigen Kontrollen an den deutschen Außengrenzen möglicherweise rechtswidrig sind. Dieses Urteil bezieht sich zwar explizit auf einen Einzelfall aus dem Jahr 2022, könnte jedoch weitreichende Folgen für die gegenwärtige Praxis der Grenzkontrollen haben, wie der „Spiegel“ berichtet.
Rechtsstreit um Grenzkontrollen
Stefan Salomon, ein österreichischer Juniorprofessor und Experte für Europa- und Flüchtlingsrecht, hatte die Klage eingereicht. Er berichtete, dass er etwa achtmal im Jahr mit dem Zug die deutsch-österreichische Grenze passiert und dabei fast immer kontrolliert wird. Bei einer Weigerung, sich auszuweisen, sei auch sein Gepäck durchsucht worden. Aufgrund einer dieser Kontrollen klagte er gegen die Bundespolizei und hatte nun in zweiter Instanz Erfolg.
Rechtswidrigkeit der Kontrollen
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das nur Salomon unmittelbar bindet, könnte dennoch in anderen Fällen als Orientierung dienen. Der Juniorprofessor erklärte: „Die Begründungen der Bundesregierung für die Verlängerung der Grenzkontrollen waren nicht ausreichend.“ Die aktuellen EU-Regeln seien zwar seit seiner Klage leicht geändert worden, jedoch immer noch vergleichbar, ebenso wie die Sachlage.
Auswirkungen und Vorgaben
Der Salomon zufolge wären lediglich anlassbezogene Kontrollen, die stichprobenartig und nach festgelegten Regularien erfolgen, rechtlich zulässig. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, und die schriftlichen Urteilsgründe stehen noch aus. Das Urteil könnte Einfluss auf die Praxis der Grenzkontrollen durch die Bundespolizei haben, obwohl es sich formal nur auf den Fall von Salomon bezieht.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
