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Deutsche Bahn muss Mehrkosten für Stuttgart 21 allein tragen

Die Deutsche Bahn muss die enormen Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 alleine stemmen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Antrag der Bahn auf Zulassung der Berufung gegen ein früheres Urteil abgewiesen. Damit bleibt die Finanzierungslast für die zusätzlich geforderten Milliarden bei der Deutschen Bahn.

Gericht bestätigt Urteil zu Mehrkosten bei Stuttgart 21

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einen Antrag der Deutschen Bahn auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Mai 2024 abgelehnt. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag mitteilte, müssen die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 somit von der Deutschen Bahn alleine getragen werden.

Zur Begründung erklärte der VGH, die Bahn habe keine Gründe dargelegt, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen. „Nach dem Vortrag der Bahn bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, der Rechtsstreit weise keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten auf und die geltend gemachten Verfahrensfehler lägen nicht vor“, hieß es laut VGH.

Finanzierungsstreit um zusätzliche Milliarden

Die Deutsche Bahn hatte in dem Verfahren gefordert, dass das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Regionalverband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart zusätzliche 4,7 Milliarden Euro für das Projekt Stuttgart 21 bereitstellen. Die Bahn selbst war bereit, 2,5 Milliarden Euro der Mehrkosten zu übernehmen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte diese Klage jedoch bereits abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der bestehende Finanzierungsvertrag die Zuschüsse auf 4,5 Milliarden Euro begrenze und lediglich Gespräche für den Fall weiterer Mehrkosten vorsehe.

Rechtskraft des Urteils

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart rechtskräftig. Der Beschluss des VGH datiert vom 1. August 2025 (Az.: 14 S 1737/24).

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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