Gegen die frühere Kölner Oberstaatsanwältin werden keine strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in Cum-Ex-Verfahren aufgenommen. Das ist das Ergebnis der Prüfung einer umfangreichen Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bonn.
Bonner Behörde sieht keinen Anfangsverdacht
Frühere Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker sieht sich damit nicht mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert; die Prüfung einer umfangreichen Strafanzeige wurde seitens der Staatsanwaltschaft Bonn vorgenommen. Im Herbst vergangenen Jahres hatten Anwälte des früheren Chefs der Warburg Bank, Christian Olearius, die ehemalige Ermittlerin angezeigt. Sie hatten ihr vorgeworfen, im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften „vorsätzlich und bewusst unvollständige und falsche Sachverhalte zur Grundlage ihrer Anklagen gegen ehemalige Mitarbeiter der Warburg Bank gemacht zu haben“, wie es seinerzeit in einer Mitteilung hieß. Wie die „Kölnische Rundschau“ in ihrer Freitagausgabe schreibt, sagte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag auf Anfrage, dass ein Anfangsverdacht aber nicht gesehen wurde.
Beschwerde bei Generalstaatsanwaltschaft Köln
Nach Informationen der Zeitung aus Justizkreisen soll gegen die Entscheidung, kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten, bereits eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Köln anhängig sein. Ein Sprecher konnte das am Donnerstag zunächst aber nicht bestätigen.
Hintergrund zu Brorhilkers Arbeit
Brorhilker hatte bei der Kölner Staatsanwaltschaft unter anderem in Fällen der umstrittenen Cum-Ex-Steuerdeals ermittelt und zahlreiche Beteiligte angeklagt. Im Jahr 2024 hatte sie bei der Behörde gekündigt, weil sie sich zu wenig in der aufwändigen Arbeit unterstützt fühlte. Anschließend nahm sie eine neue Tätigkeit in der Geschäftsführung der Bürgerbewegung Finanzwende auf.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .