Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Alexander Hoffmann, hat die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht verteidigt. Angesichts der anstehenden Wahl von drei Richtern am Bundesverfassungsgericht rief Hoffmann zur Unterstützung Brosius-Gersdorfs auf und widersprach Vorwürfen, sie stehe politischen Extrempositionen nahe. Die Debatte um die Kandidatin spaltet Teile der Union und sorgt für kontroverse Diskussionen in Berlin.
Hoffmann unterstützt SPD-Kandidatin
Alexander Hoffmann hat die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, ausdrücklich verteidigt. „Frau Brosius-Gersdorf ist keine Kandidatin der Union, aber eine respektable Kandidatin der SPD – und ganz sicher keine linksradikale Aktivistin“, sagte Hoffmann der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstagausgabe). Der CSU-Politiker unterstrich, dass die Wahl Brosius-Gersdorfs aus seiner Sicht „kein Angriff auf den Schutz des ungeborenen Lebens“ sei. Brosius-Gersdorf habe „unmissverständlich in verschiedenen juristischen Schriften klargestellt, dass das Grundrecht auf Leben nicht erst ab Geburt gilt, sondern bereits dem Embryo zusteht“.
Hoffmann zufolge habe Brosius-Gersdorf zudem deutlich gemacht, dass das Recht des Ungeborenen auf Austragung mit der Dauer der Schwangerschaft an Gewicht gewinne: „Diese Aussagen sind so eindeutig, dass wir Frau Brosius-Gersdorf mittragen können, um unseren eigenen bürgerlichen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht durchzusetzen.“
Kritik an Menschenwürde-Definition
Nicht alle in der Union teilen Hoffmanns Einschätzung. Kritiker von Brosius-Gersdorf stören sich insbesondere an ihrer Definition von Menschenwürde. Auch innerhalb der CSU gibt es Vorbehalte: So erklärte der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, zu Beginn der Woche gegenüber den „Nürnberger Nachrichten“, dass er „beim Thema Lebensschutz“ manche Aussagen von Brosius-Gersdorf – etwa zur „Abwägungsfähigkeit der Menschenwürde“ – aufgrund seines christlichen Wertefundaments „für schwierig“ halte.
Schwierige Mehrheitsverhältnisse im Bundestag
Über die am Freitag geplante Wahl von drei Richtern für das Bundesverfassungsgericht ist in Berlin eine kontroverse Debatte entbrannt. Die schwarz-rote Koalition verfügt auch mit den Stimmen der Grünen nicht über die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Besonders die Positionen der von der SPD nominierten Potsdamer Professorin Brosius-Gersdorf führen innerhalb der Union zu Widerstand.
Die Union schlägt den bisherigen Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, als Kandidaten vor. Die SPD hat neben Brosius-Gersdorf zudem Ann-Katrin Kaufhold nominiert.
Die 16 Richter am Bundesverfassungsgericht werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, wobei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Gewöhnlich einigen sich die beteiligten Parteien auf einen Verteilungsschlüssel, der ihrer Stärke entspricht. Seit der Bundestagswahl verfügen Union, SPD, Grüne und bislang FDP gemeinsam jedoch nicht mehr über eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Für die Wahl der Verfassungsrichter werden deshalb zusätzlich die Stimmen der Linken oder der AfD benötigt. Scheitert die Wahl im Bundestag, kann der Bundesrat die jeweiligen Posten besetzen. Dort reicht die Zusammenarbeit von Union, SPD, Grünen und FDP weiterhin für eine Zweidrittelmehrheit.
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