In der Debatte um ein mögliches AfD-Verbot warnt Unions-Justiziar Ansgar Heveling (CDU) vor vorschnellen Schritten. Er betont, dass die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz allein nicht für ein Parteiverbot ausreiche, sondern eine unabhängige gerichtliche Bewertung und weitere Beweise notwendig seien.
Warnung vor vorschnellen Schritten
Ansgar Heveling, Justiziar der Unionsfraktion, rät in der aktuellen Diskussion um ein mögliches Verbot der AfD zu Zurückhaltung. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ (Montag) erklärte Heveling, dass die Einschätzung des Verfassungsschutzes zur AfD zunächst als „Behördeneinschätzung“ zu verstehen sei: „Das Grundgesetz hat sich sehr bewusst entschieden, Parteiverbote nicht allein aufgrund von Exekutiventscheidungen zuzulassen“, betonte Heveling gegenüber der Zeitung.
Verfassungsschutz als Indiz, nicht als Urteil
Laut Ansgar Heveling ist die Beurteilung des Verfassungsschutzes zwar ein Hinweis auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Partei, jedoch könne daraus noch kein Parteiverbot abgeleitet werden. „Die Beurteilung des Verfassungsschutzes sei daher ‚ein Indiz für eine Verfassungswidrigkeit der AfD, aber der Beurteilungsmaßstab des Verfassungsgerichts geht sicher darüber hinaus. Es braucht Beweise, aktiv die verfassungsrechtliche Ordnung zerstören zu wollen‘“, so Heveling in der „Rheinischen Post“.
AfD-Entwicklung im Blick
Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Partei erläuterte Ansgar Heveling: „Betrachte man die Entwicklung der AfD, ist es nicht verwunderlich, dass der Verfassungsschutz nun zu der Einschätzung gelangt ist, dass die gesamte Partei als rechtsextremistisch einzuschätzen ist.“ Diesen Standpunkt äußerte er ebenfalls gegenüber der „Rheinischen Post“.
Alle Zitate stammen aus dem Interview mit der „Rheinischen Post“ und geben die Einschätzungen von Ansgar Heveling (CDU) zur aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot wieder.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
