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CDU-Politiker fordert Abschiebungen sunnitischer Araber nach Syrien


Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, spricht sich für die Möglichkeit von Abschiebungen nach Syrien aus, zumindest für sunnitische Araber. Er sieht keinen Grund mehr, subsidiären Schutz für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien zu gewähren, und verweist auf die Genfer Flüchtlingskonvention als Maßstab. Throm betont, dass der subsidiäre Schutz über die internationalen Standards hinausgehe und nicht mehr zeitgemäß sei. Die Aussagen machte Throm in Interviews mit den Sendern RTL und ntv.

Debatte um subsidiären Schutz und Abschiebungen

Alexander Throm hält Abschiebungen nach Syrien grundsätzlich für möglich, zumindest für die Gruppe der sunnitischen Araber. „Für die besteht in Syrien keine Gefahr“, sagte Throm laut den Sendern RTL und ntv. Darüber hinaus argumentiert Throm, dass der subsidiäre Schutztitel für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien nicht mehr gewährt werden müsse.

Der CDU-Politiker erklärte: „Subsidiärer Schutz ist ein Schutztitel, den gibt es weltweit nur in der Europäischen Union. Und er geht, was seine Reichweite anbelangt, weit über die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention hinaus. Diese ist aber unser Maßstab, wo wir sagen, daran halten wir uns und da wird entsprechend der Schutz gewährt.“ Throm wies darauf hin, dass die damalige rot-grüne Bundesregierung in den 2000er-Jahren diesen Schutz zusammen mit anderen europäischen Staaten deutlich ausgeweitet habe.

Weltweite Krisenlage als Begründung

Angesichts der aktuellen weltweiten Lage sagte Alexander Throm: „Wir sind heute in einer Weltlage, wo es vielfache Krisen auf der Welt gibt, auf unserem eigenen Kontinent, aber auch insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent.“ Deshalb sei der Anspruch auf subsidiären Schutz nicht mehr in der bisherigen Form notwendig. „Wir müssen aber auch darauf hinweisen, bei diesem subsidiären Schutz geht es nicht um Menschen, die in ihrer Person bedroht sind.“ Insofern glaubt Throm, „dass man hier wieder auf den Stand der Genfer Flüchtlingskonvention zurückkehren müsste“.

Abschiebungen nach Syrien für bestimmte Gruppen

Im Hinblick auf Syrien betonte Alexander Throm, Abschiebungen seien „zumindest für sunnitische Araber“ möglich. „Es hängt in der Tat von der Situation in Syrien ab, aber der Bürgerkrieg an sich, der ursprüngliche Schutzgrund, nämlich das Assad Regime, ist Ende letzten Jahres weggefallen und insofern gibt es jetzt Möglichkeiten, dorthin auch wieder abzuschieben“, sagte Throm den Sendern RTL und ntv.

Weiter sagte Alexander Throm: „Ich sage noch mal, wir beginnen mit schweren Straftätern und Gefährdern. Diese haben ihr Aufenthaltsrecht, ihr Gastrecht, wie man das auch immer nennen will, in Deutschland verloren, verwirkt.“ Daraus müsse die Konsequenz gezogen werden, dass Rückführungen ins Heimatland erfolgen. Throm unterstrich: „Und ja, ich gehe davon aus, dass das in Syrien möglich ist, zumindest für sunnitische Araber. Für die besteht in Syrien keine Gefahr“, so der CDU-Politiker gegenüber RTL und ntv.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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