Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, hat den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich begrüßt. Die geplante Regelung sieht vor, dass Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern sollen, um Kriminalität im Netz effektiver zu bekämpfen.
Lob aus der Unionsfraktion für Gesetzentwurf
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, erklärte seine Unterstützung für den von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. „Es wird höchste Zeit, dass diese wichtige Maßnahme endlich kommt, wie sie im Koalitionsvertrag vor allem auf Betreiben der Union vereinbart wurde“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sieht der Gesetzentwurf vor, dass Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern sollen.
Schutz vor Terror und sexueller Gewalt im Fokus
Throm hob insbesondere die Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung für die Sicherheitsbehörden hervor. „Gerade für die Terrorabwehr und zum Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauchsdarstellungen im Netz ist dies dringend erforderlich. Darin sind sich alle Fachleute der Sicherheitsbehörden einig. Dadurch wird auch niemand anlasslos überwacht. Eine Verwertung der Daten erfolgt nur bei konkreten Anhaltspunkten für schwerste Straftaten. Ansonsten werden die Daten gelöscht“, sagte Throm dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
