Buschmann verteidigt Quick-Freeze-Verfahren, kritisiert Vorratsdatenspeicherung

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat in der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung die Einführung eines sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens verteidigt. Mit diesem Verfahren könnten die Daten bei einem Verdacht “eingefroren” werden, statt pauschal gespeichert zu werden.

Verteidigung des Quick-Freeze-Verfahrens

Marco Buschmann, Bundesjustizminister der FDP, äußerte sich im Bundestag zur Kritik an der geplanten Einführung des Quick-Freeze-Verfahrens in der Strafverfolgung. Er sagte: “Das ist eine Debatte, die wir seit 20 Jahren führen, die nur zu Umsetzungsvorschlägen geführt hat, die alle, wenn sie im Bundesgesetzblatt gelandet sind, vor Gerichten gescheitert sind.” Im Gegensatz zu den bisherigen Vorschlägen bemühe er sich um eine Regelung, “die vor Gericht auch mal Bestand hat”. Sein Ziel sei es, Rechtssicherheit für die Bürger und die Strafverfolgungsbehörden zu schaffen.

Quick Freeze – nicht nur ein leerer Kühlschrank

Um sein Vorhaben zu verdeutlichen, verwendete Federal Justice Minister Marco Buschmann eine bildhafte Sprache: Quick Freeze sei kein “Kühlschrank, der immer leer ist”, betonte er. Bei diesem Verfahren werden Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, Daten von Nutzern, bei denen ein Verdacht besteht, für einen gewissen Zeitraum zu “einfrieren”, also zu speichern. Dies steht im Gegensatz zur von der Union geforderten Vorratsdatenspeicherung, bei der sämtliche Nutzerdaten gespeichert werden würden, unabhängig von einem konkreten Verdacht.

Buschmanns Bemerkungen zeigen die fortlaufende Debatte im Bundestag über die Frage, wie die Daten von Bürgern in Deutschland gespeichert und in Strafverfolgungsverfahren verwendet werden sollten. Mit seiner Unterstützung für das Quick-Freeze-Verfahren positioniert sich der Bundesjustizminister klar gegen eine pauschale Vorratsdatenspeicherung.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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