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Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde gegen Sperrklausel ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Partei „Die Partei“ gegen die Einführung einer Sperrklausel bei Europawahlen als unzulässig verworfen. Die Partei behauptet, die Änderung des Direktwahlakts überschreite die Kompetenzen der Europäischen Union und verletze ihre Rechte auf Chancengleichheit und Wahlgleichheit.

Verfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Donnerstag, dass die Beschwerde, die das deutsche Zustimmungsgesetz zu einer Änderung des sogenannten „Direktwahlakts“ betraf, unzulässig sei. Dieser Akt verpflichtet EU-Mitgliedstaaten, zu Europawahlen eine Sperrklausel von mindestens zwei und höchstens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen einzuführen. „Die Partei“ sah sich durch diese Maßnahme in ihren Rechten auf Chancengleichheit der politischen Parteien und auf Gleichheit der Wahl verletzt.

Keine ausreichende Begründung für die Beschwerde

Das Bundesverfassungsgericht fand jedoch, dass keine ausreichende Begründung für die Beschwerde vorlag. Zurzeit gibt es in Deutschland bei Europawahlen noch keine gesetzliche Sperrklausel, da das Zustimmungsgesetz noch nicht in Kraft getreten ist. 25 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben der Änderung des Direktwahlakts bereits zugestimmt; die Zustimmungen Deutschlands und Spaniens stehen noch aus.

Geschichte und Zukunft der Sperrklausel

Bereits 2011 hat das Bundesverfassungsgericht eine Fünf-Prozent-Sperrklausel im deutschen Europawahlgesetz gekippt. Nachdem die Große Koalition 2013 eine Sperrklausel von drei Prozent einführte, entschied das Gericht erneut, dass diese als „schwerwiegender Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien“ nicht zu rechtfertigen sei. Daraufhin sprach sich die damalige Bundesregierung für eine EU-weite Einführung einer Sperrklausel aus.

Sollte der Direktwahlakt in der vorgeschlagenen Form angenommen werden, müssten alle Länder mit mindestens 35 Sitzen im Europaparlament eine Sperrklausel einführen. Aktuell wären davon neben Deutschland auch Frankreich, Italien, Spanien und Polen betroffen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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