Der Bundestag hat am Freitag beschlossen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre auszusetzen. Für den Gesetzentwurf stimmten 444 Abgeordnete, 135 waren dagegen, Enthaltungen gab es nicht. Die Regelung sieht Ausnahmen für Härtefälle vor und beinhaltet zudem eine Ergänzung des Aufenthaltsgesetzes um das Ziel der „Begrenzung“ der Zuwanderung.
Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wird ausgesetzt
Der Bundestag hat am Freitag in namentlicher Abstimmung beschlossen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen. 444 Abgeordnete votierten für den Gesetzentwurf, während 135 dagegen stimmten, es gab keine Enthaltungen. Die Koalitionsfraktionen verfügen gemeinsam über 328 Sitze, die AfD hatte im Vorfeld angekündigt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Laut Koalitionsentwurf wird der Nachzug von Angehörigen von Menschen, die von Kriegen oder Folter bedroht werden, für zwei Jahre ausgesetzt. In sogenannten Härtefällen bleibt eine Familienzusammenführung jedoch weiterhin möglich. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf vor, das Ziel der „Begrenzung“ der Zuwanderung wieder explizit in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen, neben der bereits bestehenden „Steuerung“ der Zuwanderung.
Regelungen und Zahlen zum Nachzug
Zuletzt war der Familiennachzug auf 1.000 Visa pro Monat begrenzt. Nach Angaben aus dem Ausländerzentralregister hielten sich zum Stichtag 31. März 2025 laut Vorlage 388.074 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz in Deutschland auf. Für diese Personen besteht derzeit bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen „grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Kontingentregelung von 1.000 Visa pro Monat Familienzusammenführung geltend zu machen, soweit sich noch Mitglieder der Kernfamilie im Ausland aufhalten und eine Familienzusammenführung dort unzumutbar wäre“. Es sei jedoch nicht bekannt, wie viele dieser Personen bereits mit ihrer Kernfamilie in Deutschland leben und somit keinen Anspruch mehr auf weiteren Familiennachzug haben.
Kritik von der Linken
Kritik an der beschlossenen Aussetzung kam unter anderem von der Linksfraktion. Die Fraktion betonte, dass das Recht auf Familienleben ein Grund- und Menschenrecht sei, das auch für Menschen auf der Flucht gelte. Laut Linksfraktion verschließe die Aussetzung des Familiennachzugs „einen der wenigen verbliebenen legalen Wege für Geflüchtete“, nach Deutschland zu kommen. Betroffene könnten sich „dazu gezwungen sehen, sich auf gefährliche, illegalisierte Wege zu begeben, um mit ihren engsten Angehörigen zusammenleben zu können“.
Besonders negative Auswirkungen habe die Aussetzung laut Linksfraktion für unbegleitete minderjährige Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus, obwohl diese Gruppe besonders schutzbedürftig sei. „Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs sei nicht nur für die betroffenen Familien mit großem Leid verbunden, sondern auch gesellschafts- und integrationspolitisch fatal.“ Weiter heißt es: „Ein Ankommen der bereits in Deutschland lebenden Schutzberechtigten werde durch die Trennung massiv behindert, und die Sorge um ihre engsten Angehörigen belaste sie, wodurch sowohl der Spracherwerb als auch eine Arbeitsaufnahme erschwert würden.“
Die Bundesregierung wurde von der Linksfraktion aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „mit dem der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dem Nachzug zu Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention angeglichen wird“. Zudem soll die Regierung nach dem Willen der Fraktion Maßnahmen ergreifen, um die Visabearbeitung und das Verfahren zur Familienzusammenführung mit in Deutschland lebenden Menschen zu beschleunigen.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
