Bundestagsabgeordnete können auf Dienstreisen wieder häufiger Businessclass fliegen. Laut einem Bericht der „Bild“ (Donnerstagausgabe) hat der Ältestenrat des Bundestags die entsprechenden Reiseregeln gelockert und damit frühere Verschärfungen teilweise zurückgenommen.
Ältestenrat beschließt Lockerung der Reiseregeln
Bundestagsabgeordnete dürfen nach einem Bericht der „Bild“ (Donnerstagausgabe) wieder vermehrt in der Business-Klasse fliegen. Demnach bestätigte ein Parlamentssprecher der Zeitung die Änderung der Reiseregeln, nach denen die Abgeordneten nun bereits ab zwei Stunden Flugzeit in der Businessclass sitzen dürfen. Der Ältestenrat des Bundestags habe in seiner Sitzung am 11. September die Änderung beschlossen, erklärte der Sprecher der „Bild“ (Donnerstagausgabe).
Seitdem ist die neue Vorschrift für Dienstreisen in Kraft. Damit hat der Bundestag eine verschärfte Reiseregelung aus der vorangegangenen Legislaturperiode wieder abgeschwächt. Im April 2024 hatte der Ältestenrat festgelegt, dass aus Kostengründen für Flüge unter vier Stunden Economy-Tickets gebucht werden müssen.
Abwägung zwischen Kosten und Arbeitsfähigkeit
Ein Sprecher des Bundestags begründete laut „Bild“ (Donnerstagausgabe) die abgeschwächten Reisevorschriften mit dem zusätzlichen Platz in der Business-Klasse und vertraulichen Parlamentsdokumenten: Bei Flügen zwischen zwei und vier Stunden habe der Ältestenrat die Ticketersparnis mit der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit abgewogen. „Bei solchen längeren Flügen ins Ausland werden oft auch vertrauliche Vorbereitungen studiert“, erklärte er der „Bild“ (Donnerstagausgabe).
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
