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Bundestag erhöht Strafen für schwänzende und pöbelnde Abgeordnete

Abgeordnete, die unentschuldigt bei Bundestagssitzungen fehlen, werden künftig stärker finanziell belastet. Wie die „Rheinische Post“ (Mittwochsausgabe) berichtet, soll für eine bessere Sitzungsdisziplin der Abzug von der Kostenpauschale von 200 auf 300 Euro erhöht werden, wenn ein Abgeordneter Plenartage schwänzt. Zudem will die Koalition das Ordnungsgeld bei Verstößen gegen die Hausordnung verdoppeln.

Höherer Abzug bei unentschuldigtem Fehlen

Wie die „Rheinische Post“ (Mittwochsausgabe) berichtet, soll für eine bessere Sitzungsdisziplin der Abzug von der Kostenpauschale von 200 auf 300 Euro erhöht werden, wenn ein Abgeordneter Plenartage schwänzt. Das sieht der Entwurf zur Neufassung der Geschäftsordnung vor, den Union und SPD in der kommenden Woche ins Parlament einbringen wollen. Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Sie beträgt laut Bundestag derzeit 5.349,58 Euro monatlich.

Verdopplung des Ordnungsgeldes

Auch das Ordnungsgeld gegen pöbelnde Abgeordnete will die Koalition verdoppeln. Es liegt derzeit bei zunächst 1.000 Euro und im Wiederholungsfall bei 2.000 Euro. Die Strafzahlung kann von der Präsidentin oder dem Präsidenten bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestages verhängt werden.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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