Der Deutsche Bundestag steht kurz davor, eine fraktionsübergreifende Neuregelung zum Mutterschutz bei Fehlgeburten zu beschließen. Der Entschluss soll eine bestehende Schutzlücke schließen und Frauen in dieser schwierigen Situation besser unterstützen. Zwei nahezu identische Gesetzesentwürfe, einer von CDU/CSU und einer von SPD und Grünen, sind zusammengeführt worden.
Einheitlicher Gesetzentwurf angenommen
Sarah Lahrkamp, Mitglied im Familienausschuss und Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, äußerte sich am Mittwoch zu dem Vorhaben: „Diese gemeinsame Initiative aus der Mitte des Parlaments ist ein guter Tag für Frauenrechte und ein starkes Signal für unsere demokratische Kultur – sie zeigt, dass fraktionsübergreifend etwas Gutes gelingen kann“, wie es in einer Mitteilung der SPD-Fraktion hieß. Die Entscheidung fiel zugunsten des Gesetzentwurfs der Union, in dem es darum geht, den Mutterschutz neu zu staffeln und bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche beginnen zu lassen.
Geplante Änderungen des Mutterschutzes
Mit der geplanten Neuregelung soll eine bisherige Schutzlücke geschlossen werden. Frauen, die bis zur 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten, mussten sich bislang selbst um eine Krankschreibung kümmern, was jedoch nicht immer erfolgreich war. Der neue Gesetzesentwurf sieht eine Staffelung des Mutterschutzes vor, die die körperlichen und seelischen Belastungen betroffener Frauen besser berücksichtigt.
Fraktionsübergreifende Unterstützung
In einer gemeinsamen Mitteilung von SPD, Grünen und CDU/CSU wurde bekannt gegeben, dass die Gesetzesinitiative parteiübergreifend auf Unterstützung stößt. Ziel ist es, ein klares Zeichen für die Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg zu setzen und gleichzeitig die Rechte von Frauen zu stärken.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
