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Bundesregierung wegen mangelnder Finanzierung von Frauenhäusern kritisiert

Die Bundesregierung wird von der Opposition für die mangelnde Finanzierung von Frauenhäusern kritisiert. Mit der aktuellen Situation ist ein flächendeckendes Angebot nicht zu gewährleisten, zudem sind viele Frauen finanziell nicht in der Lage, einen Platz in einem Frauenhaus zu bezahlen.

Unzureichende Finanzierung und mangelnde Plätze in Frauenhäusern

Dorothee Bär (CSU), die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende, äußerte sich in der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) kritisch über die aktuelle Lage: „Das Hilfesystem ist in desaströsem Zustand und für viele von Gewalt betroffene Frauen gar nicht vorhanden.“ Sie führte weiter aus, dass Frauen von Frauenhäusern abgewiesen werden, da diese nur die Hälfte der benötigten Plätze bereitstellen können. Sie kritisiert ebenso, dass die vorhandenen Plätze nicht flächendeckend über das Land verteilt sind. „Und viele Gewaltopfer können oder wollen sich einen Platz gar nicht leisten, wenn sie selbst dazuzahlen müssen, weil die Finanzierung durch Staat und Kommunen so unterschiedlich geregelt ist.“

Kritik an Bundesfamilienministerin Lisa Paus

Bär richtete ihre Kritik besonders gegen die zuständige Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Ihrer Ansicht nach hält Paus nicht ihr Wort bezüglich des Gewalthilfegesetzes: „Weder setzt sie die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen um noch baut sie das Hilfesystem bedarfsgerecht aus.“ Sie betonte, es dürfe niemals „eine Sache des Geldbeutels sein, ob eine schutzsuchende Frau für sich und ihre Kinder einen Zufluchtsort findet“.

Linken-Chef fordert Finanzierung und Gesetzgebung

Ähnlich äußerte sich der Linken-Chef Martin Schirdewan. Er bezeichnete den derzeitigen Zustand der Frauenhäuser als „Flickenteppich“, was dem Anspruch eines Schutzraumes massiv schade. Er kritisierte den Staat für seinen „Kürzungswahnsinn“ und forderte, dass der Bund sich finanziell beteiligen und ein Gesetz erlassen solle, um diesen „Flickenteppich“ aufzulösen.

Die Istanbul-Konvention und ihre Umsetzung

Deutschland hat sich 2018 dazu verpflichtet, die 2011 ausgearbeitete Istanbul-Konvention umzusetzen, welche die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beinhaltet. Laut dieser Verpflichtung müsste Deutschland über 21.000 Frauenhausplätze schaffen. Aktuell existieren jedoch lediglich 6.800 Plätze.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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