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Bundesregierung reagiert zurückhaltend auf Gerichtsbeschluss im GEMA-Urheberrechtsstreit gegen OpenAI

Die Bundesregierung hat verhalten auf den Beschluss des Landgerichts München reagiert, den die Gema wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße gegen die ChatGPT-Betreiberin OpenAI erwirkt hatte. Man wolle Urteile wie üblich nicht kommentieren, habe dieses aber mit Interesse zur Kenntnis genommen; zugleich bestehen offene Fragen zu Urheberrechten im Zusammenhang mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“. Auch die Bundesregierung und das Bundespresseamt nutzen nach eigener Darstellung KI-Tools.

Zurückhaltende Stellungnahme der Bundesregierung

Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte am Mittwoch vor Journalisten, man wolle wie üblich Urteile nicht kommentieren, habe dieses aber mit Interesse zur Kenntnis genommen, auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Der Beschluss war von der Gema wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße gegen die ChatGPT-Betreiberin OpenAI erwirkt worden.

Offene Rechtsfragen zu Urheberrecht und KI

Die gesamte Thematik Urheberrechte in Zusammenhang mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ sei ein Rechtsfeld, zu dem sich die Bundesregierung „noch keine finale Meinung gebildet“ habe, sagte Kornelius am Mittwoch auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. „Ich möchte mich dazu nicht festlegen.“, sagte Kornelius auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Wichtig sei jedoch, dass mögliche KI-Regulierung ein Wachstum in Europa ermögliche.

Einsatz von KI-Tools in Bundesbehörden

Auf weitere Journalisten-Nachfrage räumte Kornelius ein, dass die Bundesregierung und das Bundespresseamt „natürlich“ auch selber KI-Tools nutzten, so Kornelius auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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